Versicherungsombudsmann

Ein "Mann" für viele Fälle: Versicherungsombudsmann

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie sind mit ihrem Auto mit einem Waschbär kollidiert und haben den Schaden ihrer Teilkaskoversicherung als Wildschaden gemeldet. Ihr Versicherer lehnt die Regulierung des Schadens mit der Begründung ab, dass ein Waschbär kein Haarwild ist und es sich somit laut Versicherungsbedingungen um keinen Wildschaden handelt. Was tun? Ein Fall für Anwalt und Gericht?

Nicht unbedingt. Die einfachere und kostenlose Alternative, Streitfragen und Meinungsverschiedenheiten mit dem Versicherer zu klären, ist der Versicherungsombudsmann. Als private, unabhängige und kostenlose Schlichtungsstelle ist er für Beschwerden von Verbrauchern gegen ihre Versicherungsunternehmen zuständig.

Der Ombudsmann entschied in diesem Fall: "(...) In der Aufzählung des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Bundesjagdgesetz ist der Waschbär nicht enthalten und damit fällt ein Zusammenstoß mit einem Waschbär nicht in den Versicherungsumfang der Teilkaskoversicherung. Schäden aus einem Zusammenstoß mit einem Waschbär sind daher nur über eine Vollkaskoversicherung versichert.(...)" Diese und andere Entscheidungen finden Sie unter www.versicherungsombudsmann.de.

Die Aufgabe des Ombudsmanns besteht darin, jede Beschwerde unparteiisch zu betrachten und nach Recht und Gesetz zu prüfen, so wie das ein Gericht tun würde. In geeigneten Fällen unterbreitet er einen Schlichtungsvorschlag, ansonsten bescheidet er die Beschwerde. Kommt er zu dem Ergebnis, dass der Versicherer falsch gehandelt hat und der Beschwerdeführer dadurch einen Nachteil erlitten hat, kann er dem Unternehmen sagen, wie es die Sache richtig stellen soll. Bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro sind die Entscheidungen des Ombudsmanns für die Versicherungen verbindlich und bis 80.000 Euro werden Empfehlungen ausgesprochen.

Die Verbraucherbeschwerde gegen die Versicherung kann telefonisch, schriftlich oder per E-Mail eingereicht werden. Wenn erforderlich, helfen die Mitarbeiter dem Beschwerdeführer, seinen Antrag zu formulieren und den Sachverhalt zu präzisieren. Sie nennen ihm auch die erforderlichen Unterlagen, die er einreichen soll. Persönliche Anhörungen der Parteien oder Zeugen finden nicht statt.

Jährlich gehen etwa 18.000 Beschwerden beim Versicherungsombudsmann ein. Weitere Informationen finden Sie unter www.versicherungsombudsmann.de