Wer zu einem Betrunkenen einsteigt, haftet mit
Kategorie: VerkehrsrechtSteigt ein Mann zu einem betrunkenen Autofahrer ins Auto und wird er bei einem Unfall verletzt, so muss er einen Teil seines Schadens selbst tragen. Das gelte auch dann, so das Oberlandesgericht Karlsruhe, wenn der Beifahrer ebenfalls heftig alkoholisiert war und angibt, sich wegen eines Komazustandes "nicht mehr daran erinnern" zu können, wie er ins Auto gekommen war, weswegen er sich nicht mehr habe anschnallen können. Zwar habe in erster Linie der Fahrer eines Autos die Pflicht, dass sich auch sein Mitfahrer anschnallt. Jedoch sprachen die Richter dem betrunkenen Beifahrer hier eine Mitschuld von einem Drittel zu. Denn er habe durch seinen Alkoholkonsum fahrlässig eine Situation herbeigeführt, in der er nicht mehr die "zum Selbstschutz erforderliche Einsichtsfähigkeit" besaß.
(OLG Karlsruhe, 1 U 192/08)
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