12.05.2010

Wer falsch zapft, ist selber Schuld

Kategorie: Schadenersatz

Tankt ein Autofahrer seinen Diesel-Pkw mit Super-Benzin, so kann er den dadurch am Motor entstandenen Schaden nicht vom Tankstellen-Betreiber ersetzt verlangen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Das Argument des Autofahrers, mit dem er gegen die Mineralölgesellschaft vorgegangen ist, "Anordnung und Beschriftung der Zapfsäulen seien verwirrend gewesen", zog nicht. Das Gericht hielt das für Unsinn und ließ den Mann auf seinem Schaden (hier in Höhe von mehr als 7.000 €) sitzen.
(OLG Hamm, 2 U 155/08)