26.05.2010

Auch "ungefährlich" wird nicht straffrei über Rot gefahren

Kategorie: Verkehrsrecht

Hält eine Autofahrerin zunächst an einer für sie Rot zeigenden Fußgängerampel an und lässt sie zwei Passanten vorbei, so muss sie sowohl eine Geldbuße (hier in Höhe von 125 €) zahlen als auch ihren Führerschein einen Monat abgeben, wenn sie anschließend über Rot fährt. Sie hat einen so genannten qualifizierten Rotlichtverstoß begangen, und sie kann sich nicht drauf berufen, ihr sei ein Augenblicksversagen unterlaufen und sie habe "niemanden konkret gefährdet".
(OLG Hamm, 3 Ss OWi 763/09)