26.05.2010

1,75 "Promille" können auch den Fahrrad-Führerschein kosten...

Kategorie: Verkehrsrecht

Wird ein Fahrradfahrer mit 1,75 Promille Alkohol im Blut angetroffen und weigert er sich, eine medizinisch-psychologische Untersuchung ("MPU") durchführen zu lassen, so kann ihm neben dem Führerschein für Kraftfahrzeuge (den er hier gar nicht besaß) auch der "Fahrrad-Führerschein" entzogen werden. Das Verwaltungsgericht Gießen: Die Fahrerlaubnisverordnung sieht ausdrücklich eine MPU vor, wenn jemand ein Fahrzeug mit mindestens 1,6 "Promille" im Straßenverkehr geführt hat. Dabei werde nicht auf das Fahren mit einem Kraftfahrzeug abgestellt. Die von alkoholisierten Fahrradfahrern im Straßenverkehr für sich und andere ausgehende Gefahr rechtfertige die geforderte Begutachtung.
(VwG Gießen, 6 L 663/10)