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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Umzug, Transport und Versicherung

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Welche Versicherung zahlt, wenn während des Umzuges etwas passiert?

Über die Hausratversicherung besteht während des Umzuges Versicherungsschutz in der alten und in der neuen Wohnung - allerdings nur, wenn man der Versicherung den Wohnungswechsel spätestens beim Beginn des Umzugs mitgeteilt hat. Für die alte Wohnung gilt die Versicherung längstens noch zwei Monate. Versichert ist der Hausrat gegen die im Vertrag vereinbarten Gefahren.

Schäden, die Sie selbst oder Ihre Familienangehörigen verursachen, fallen nicht in den Geltungsbereich der privaten Haftpflichtversicherung. Auch wenn einer der freiwilligen privaten "Umzugshelfer" den Schaden anrichten, zahlt deren Haftpflichtversicherung nicht. Der Grund: So genannte "Freundschafts- oder Kulanzdienste" sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ausnahme: Sie schließen mit Ihren Helfern einen Vertrag ab, in dem eine Vergütung für die Hilfe festgelegt wird.

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Was passiert, wenn bei einem Umzug dritte Personen zu Schaden kommen?

Personen- und Sachschäden, die Dritten zugefügt werden, zahlt die private Haftpflichtversicherung. Wenn Sie beispielsweise ein Möbelstück auf ein geparktes Auto fallen lassen, übernimmt die Versicherung die Begleichung des Sachschadens. Voraussetzung ist, dass Sie oder Ihre Umzugshelfer nicht vorsätzlich gehandelt haben.

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Ist ein Anhänger, der für den Umzug genutzt wird, in der Kfz-Haftpflichtversicherung mit versichert?

Der Halter eines Anhängers haftet für alle Schäden, die durch den Anhänger verursacht werden. Das gilt auch, wenn der Anhänger von einem Kraftfahrzeug gezogen wird. Allerdings haftet dann zusätzlich der Halter des ziehenden Fahrzeugs. Es ist daher ratsam, auch den Anhänger zu versichern.

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Wie sieht es mit der Haftung aus, wenn eine Spedition den Umzug übernimmt?

Grundsätzlich haftet der Möbelspediteur für die Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes während des Transportes entstehen. Aber: In der Regel werden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Haftungsgrenzen festgelegt. Das heißt, die Haftung wird auf einen bestimmten Betrag pro Kubikmeter Laderaum begrenzt. Außerdem definiert der Spediteur Situationen, die zum Haftungsausschluss führen, vor allem Situationen, die auch bei größter Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können und deren Folgen er nicht abwenden konnte. So spricht man auch vom "unabwendbaren Ereignis".

Um sich gegen diesen Fall abzusichern, bieten die meisten Umzugsunternehmen spezielle Transportversicherungspolicen an, die in ihrer Deckung wesentlich über die gesetzliche Haftung hinausgehen. Darin sind dann nicht nur Schäden, die auf Verschulden des Unternehmens, sondern auf unabwendbare Ereignisse zurückgehen, versichert. Das Umzugsgut kann in der Regel entweder zum Zeitwert oder zum Neuwert versichert werden.

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Welche Versicherung zahlt, wenn mit dem gemieteten Kleintransporter ein Unfall passiert?

Ein Mietwagen muss grundsätzlich haftpflichtversichert sein. Der Versicherungsschutz gilt  für jeden berechtigten Fahrer, als auch den Mieter. Die Haftung für Schäden am Fahrzeug ist in den Allgemeinen Mietbedingungen geregelt und ist von Autovermieter zu Autovermieter unterschiedlich. Im Regelfall haftet der Mieter bei selbst verschuldetem Unfall, Parkschäden, und bei Unfallflucht des Unfallgegners in voller Höhe selbst. Um die Haftung zu reduzieren, bieten die Autovermieter in der Regel Teil- oder Vollkaskoversicherungen an, die zusätzlich abgeschlossen werden können. Dann haftet der Mieter nur in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung. Die Haftungsbefreiung gilt allerdings nur bei Beachtung der Mietbestimmungen und entfällt insbesondere bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens sowie bei alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit.

Sinnvoll ist auch, zusätzlich eine Insassenunfallversicherung abzuschließen.

Informieren Sie sich also bei Abschluss des Mietvertrages genau, wie die Haftung geregelt ist und sichern Sie sich ab.

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Bis wann muss der Versicherer über die Änderung der Anschrift informiert werden?

Prinzipiell sollte jedem Versicherer eine neue Adresse unverzüglich mitgeteilt werden, zum Beispiel Ihrem Kfz-Versicherer. Bei Umzügen innerhalb eines Zulassungsbezirkes müssen Sie die neue außerdem unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde melden. Bei Umzügen in den Bezirk einer anderen Zulassungsbehörde ist für das Auto unverzüglich die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen.

Auch den Versicherer Ihrer Hausratversicherung sollten Sie zügig über den Umzug informieren. Denn nur dann ist Ihr Hab und Gut auch während des Umzuges und in der in der neuen Wohnung versichert. Der parallele Schutz für die alte und für die neue Wohnung gilt für zwei Monate: In dieser Zeit bekommen Sie durch Feuer, Einbruch/Diebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Vandalismus verursachte Schäden ersetzt. Dann müssen Sie für die neue Wohnung einen neuen Vertrag abschließen.

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Muss bei einem Umzug die Versicherungssumme der Hausratversicherung geändert werden?

Bei einem Umzug sollten Sie sich grundsätzlich über die Höhe der Versicherungssumme Gedanken machen. Im Laufe der Jahre sammelt sich in den meisten Haushalten einiges an Wert an. Damit sie nicht unterversichert, sind, gilt als Faustregel: pro Quadratmeter Wohnfläche etwa 650 Euro.

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Wonach richtet sich die Höhe der Versicherungssumme bei der Hausratversicherung?

Die Höhe der Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert der Gegenstände in der Wohnung. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, werden in der Regel als Versicherungssumme 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche vereinbart. Achtung: Wenn Sie viele teure Möbel und wertvolle Gegenstände besitzen, muss dieser Betrag unter Umständen angehoben werden, damit Sie nicht unterversichert sind.

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Was tun, wenn ein Unfall passiert?

Wenn mit dem gemieteten Transporter ein Unfall passiert, informieren Sie auf jeden Fall die Polizei, damit der Versicherungsschutz greift.Vielfach macht der Vermieter die gewährte Kaskoversicherung davon abhängig, dass bei Unfällen die Polizei gerufen wird.

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Was sind Schadensfreiheitsklassen?

Jeder Versicherungsnehmer wird in eine Schadensfreiheitsklasse (SF) eingestuft. Diese richtet sich nach der Anzahl der unfallfreien Jahre und bestimmt, wie viele Prozente vom Grundbeitrag tatsächlich als Versicherungsbeitrag zu zahlen sind.

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Wie wird ein Fahranfänger eingestuft?

Ein Fahranfänger beginnt in der Regel mit SF 0, was - je nach Versicherer - einem Beitragssatz von 230-250% entspricht. Mit jedem unfallfreien Versicherungsjahr steigt man eine Klasse auf.

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Was brauche ich für die An-, Ab- und Ummeldung meines Fahrzeuges?

Das Straßenverkehrsamt benötigt von Ihnen folgende Unterlagen:

  • eine Versicherungsbestätigung
  • Ihren gültigen Personalausweis / Reisepass mit Meldebestätigung des Fahrzeughalters
  • den Fahrzeugbrief
  • den Fahrzeugschein (nicht bei Neuzulassung) mit gültigem TÜV-Eintrag.

Soll eine dritte Person Ihr Fahrzeug zulassen, ist die Vorlage einer Vollmacht und des Personalausweises des Halters und des Fahrzeuganmelders erforderlich. Bei Minderjährigen werden eine schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigter und deren Personalausweise benötigt.

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Wie wird der Beitrag zur Haftpflicht berechnet?

Die Höhe des Beitrag hängt von verschiedenen Kriterien ab: Wohnort des Halters (Regionalklasse), Anzahl der unfallfreien Jahre (Schadensfreiheitsklasse), Fahrzeugtyp (Typenklasse). Je nach Versicherer gibt es weitere Rabattsysteme.

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Verliere ich bei einem Versicherungswechsel meine Schadenfreiheitsjahre?

Die schadenfreien Versicherungsjahre gehen bei einem Wechsel des Versicherers nicht verloren. Der neuen Gesellschaft werden vom bisherigen Versicherer folgende Angaben über den bisherigen Vertrag übermittelt: Fahrzeugtyp und Verwendungszweck, Beginn und Ende des Vertrages, bisheriger Schadenverlauf.

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Was ist eine Versicherungskarte?

Damit wird eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung nachgewiesen. Sie muss bei der Neu- oder Wiederanmeldung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden, ebenso bei der Umschreibung des Wagens auf einen anderen Halter oder bei der Änderung des Kennzeichens aufgrund eines Wohnortwechsels.

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Ist eine Erweiterung der gesetzlich festgelegten Deckungssumme sinnvoll?

Ja, eine erweiterte Deckung bedeutet ein deutliches mehr an Sicherheit und die Beiträge sind nur geringfügig höher. Die meisten Autofahrer vereinbaren mit ihrem Versicherer deutlich höhere als die gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen - z. B. 100 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.