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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Reiseversicherung

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Ich fahre mit dem eigenen Pkw in den Urlaub. Welchen Versicherungsschutz brauche ich?

Zunächst einmal sollten Sie Ihre bestehenden Versicherungen und Schutzbriefe daraufhin prüfen, ob ein Schutz für das Ausland besteht und welche Schäden  abgedeckt sind. Grundsätzlich sind Schäden, die Sie Fremden zufügen, über die Kfz- Haftpflicht versichert. Sprechen Sie mit ihrer Versicherung über eine Ausweitung des Versicherungsschutzes für das europäische Ausland. Sie können beispielsweise die  Deckungssumme - das ist der Höchstbetrag, den Ihre Versicherung im Schadenfall zahlen würde -  für die Dauer Ihrer Reise erhöhen. Dies ist in der Regel nicht teuer.

Ein Schutzbrief sichert Sie darüber hinaus für den Fall einer Panne ab. Fragen Sie nach, ob Sie bereits über einen Schutzbrief verfügen - häufig ist er an die Kfz- Haftpflicht gekoppelt. Auch den Schutzbrief können Sie für einen begrenzten Zeitraum abschließen. Vergessen Sie auf keinen Fall den Europäischen Unfallbericht und die Grüne Karte.

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Ich fahre mit meiner Familie in den Urlaub. Sind alle über mich krankenversichert?

Grundsätzlich ist Ihre Familie über Ihre gesetzliche Krankenversicherung mitversichert. Darüber hinaus sollten Sie eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Sie leistet Ersatz für Kosten, die am Urlaubsort anfallen, zum Beispiel eine stationäre Behandlung nach einem Unfall oder den Rücktransport, der häufig über die gesetzliche Krankenversicherung nicht abgedeckt ist. Je nach Versicherung sind die Preise und Leistungen unterschiedlich. Wenden Sie sich an Ihre Versicherung und bitten Sie um ein Angebot.

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Wir fahren mit eigenen Wagen in die Ferien. Muss ich für meine Familie eine Insassen-Unfallversicherung abschließen?

Auch bei einem Unfall, den Sie selbst verschuldet haben, sind die Pkw-Insassen über die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert. Allein der Fahrer des Wagens ist nicht versichert. Er sollte sich über eine Insassen-Unfallversicherung schützen. Bei Fremdverschulden greift die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers.

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Viele Reisebüros bieten ein Rundum-Reise-Schutz-Paket an. Brauche ich das wirklich?

In der Regel enthalten diese Pakete Reiserücktrittversicherung, Gepäckversicherung und die Auslandskrankenversicherung. Bevor Sie in den Urlaub starten, sollten Sie überprüfen, welche Risiken durch Ihre bestehenden Versicherungen bereits abgedeckt sind. Der Vorteil des Pakets: Oft sind die Reise-Versicherungs-Pakete sehr günstig und eine sinnvolle Ergänzung zu Ihrem Versicherungsschutz.

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Brauche ich eine Reisegepäckversicherung, wenn ich mit dem Auto unterwegs bin?

Lassen Sie sich von Ihrer Versicherung beraten, welche Leistungen eine Reisegepäckversicherung beinhaltet. Greift sie bei Diebstahl aus dem Auto? Ist auch Gepäck auf Dachgepäckträger versichert? Welche Gepäckstücke sind nicht versichert, zum Beispiel die teure Fotoausrüstung oder wertvoller Schmuck? Dann könnte sie unter Umständen für Sie sinnvoll sein.

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Wann muss ich spätestens meine Versicherungen für den Urlaub abgeschlossen haben, damit sie greifen?

Fast alle Reiseversicherungen, zum Beispiel eine Gepäckversicherung, können sehr kurzfristig abgeschlossen werden und gelten in der Regel ab dem Tag des Reiseantritts. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Versicherung nach.

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Wie kann ich meinen Wagen gegen Einbruch und Diebstahl versichern?

Der Diebstahl des Autos ist über die Kaskoversicherung abgedeckt. Wichtig: Melden Sie den Diebstahl unverzüglich bei der Polizei und bei Ihrer Versicherung.

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Mit dem Auto ins Ausland - welche Papiere muss ich mitnehmen?

Ins Handschuhfach des Autos gehören die Grüne Karte, der Europäische Unfallbericht und, wenn vorhanden, der Europäische Schutzbrief. So sind Sie - falls ein Unfall passiert - rundum gut abgesichert. Empfehlenswert ist auch eine Rechtsschutzversicherung. Notieren Sie vor Abreise die Nummer Ihres Versicherungsscheins.