Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Rechtsschutzversicherung
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Wer kann sich Rechtsschutz versichern?
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Grundsätzlich können sich alle Personen versichern lassen. In der Regel sind die Ehepartner der Versicherten, oder ihre in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner, ihre minderjährigen sowie volljährigen Kinder, die sich im Studium bzw. in der Ausbildung befinden (maximal bis zum 25. Lebensjahr), automatisch mitversichert.
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Warum ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll?
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Auch ohne eigenes Verschulden, können Sie sehr schnell in einen Rechtsstreit geraten. Dabei fallen oft erhebliche Gerichts- und Anwaltskosten an. Eine Rechtschutzversicherung übernimmt diese Kosten.
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Welche Kosten übernimmt eine Rechtsschutzversicherung?
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Die Rechtsschutz übernimmt in der Regel Kosten für: einen Anwalt ihrer Wahl, Gerichtskosten für Zeugengelder und Prozesse, Kosten für vom Gericht bestellte Sachverständige, Gutachtenkosten für einen öffentlich bestellten technischen Sachverständigen in Verkehrs- und Bußgeldsachen, in Kfz-Kauf- und Kfz-Reparaturvertragsstreitigkeiten, Anwalts-, Steuerberaterkosten im Rahmen des Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, Kosten der Gegenseite, wenn der Prozess verloren wird, die Kaution bei Strafverfahren im Ausland und Reisekosten zum ausländischen Gericht, wenn Ihr Erscheinen vor Gericht angeordnet wird.
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Was sollten Sie tun, wenn Sie Rechtsschutz benötigen?
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Informieren Sie Ihren Rechtschutzversicherer und schildern Sie ihm die Streitigkeit. Dort erhalten Sie Auskunft über Ihren Versicherungsschutz. Zu Ihrem Termin beim Anwalt sollten Sie unbedingt Ihre Versicherungskarte mitnehmen. Ihr Anwalt holt in der Regel eine Kostendeckungszusage bei Ihrer Versicherung ein. Dort wird geprüft, ob Sie über den notwendigen Versicherungsschutz verfügen und ob der Rechtsstreit für Sie hinreichende Erfolgsaussichten hat.
Sagt Ihr Versicherer Kostendeckung zu, übernimmt er Ihre Kosten im Rahmen der Zusage in der Regel direkt und Sie müssen kein Geld vorlegen. Lehnt der Versicherer die Kostendeckung ab, können Sie die Ablehnung selbstverständlich gerichtlich aber auch außergerichtlich in einem speziellen Verfahren überprüfen lassen, wenn Sie sie für ungerechtfertigt halten.
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Werden die Kosten vom Versicherer übernommen, wenn Sie eine Strafanzeige stellen?
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Nein, diese Kosten werden nicht übernommen.
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Können Sie jeden Rechtsanwalt in Deutschland wählen?
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Sie können einen Anwalt ihrer Wahl nehmen. Allerdings übernimmt der Versicherer nur die gesetzliche Vergütung gemäß der Gebührenordnung für Rechtsanwälte, bzw. bei einem frei vereinbarten Honorar nur in der Höhe, die dem Anwalt nach den gesetzlichen Vorschriften zugestanden hätte. Ferner werden Reisekosten nur in dem Umfang erstattet, der in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt ist. Sie haben allerdings die Möglichkeit, sich von Ihrem Versicherer einen Rechtsanwalt empfehlen zu lassen.
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Gilt die Rechtschutz- bzw. Verkehrsrechtsschutzversicherung auch im Ausland?
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Die Rechtschutzversicherung gilt in der Regel weltweit, die Verkehrsrechtsschutzversicherung meist nur in Europa und den angrenzenden nicht europäischen Mittelmeerländern sowie den Azoren.
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Kann man bei einem bevorstehenden Rechtsstreit noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
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Alle Streitigkeiten, deren Ursachen bereits vor Abschluss der Versicherung entstanden sind, werden nicht über die Versicherung reguliert. In der Regel gilt beim Arbeits-, Miet-, Vertrags-, Steuer-, Sozial- und Verwaltungsrechtsschutz eine dreimonatige bzw. in einigen Fällen sogar eine sechsmonatige Wartezeit nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung. Geht der Versicherungsschutz nahtlos von einem Versicherer zum anderen über, entfällt zumeist die Wartezeit, wenn das Risiko im gleichen Umfang versichert ist.
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