Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Kfz-Haftpflichtversicherung
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Was sind Schadensfreiheitsklassen?
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Jeder Versicherungsnehmer wird in eine Schadensfreiheitsklasse (SF) eingestuft. Diese richtet sich nach der Anzahl der unfallfreien Jahre und bestimmt, wie viele Prozente vom Grundbeitrag tatsächlich als Versicherungsbeitrag zu zahlen sind.
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Wie wird ein Fahranfänger eingestuft?
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Ein Fahranfänger beginnt in der Regel mit SF 0, was - je nach Versicherer - einem Beitragssatz von 230-250% entspricht. Mit jedem unfallfreien Versicherungsjahr steigt man eine Klasse auf.
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Was brauche ich für die An-, Ab- und Ummeldung meines Fahrzeuges?
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Das Straßenverkehrsamt benötigt von Ihnen folgende Unterlagen:
- eine Versicherungsbestätigung
- Ihren gültigen Personalausweis / Reisepass mit Meldebestätigung des Fahrzeughalters
- den Fahrzeugbrief
- den Fahrzeugschein (nicht bei Neuzulassung) mit gültigem TÜV-Eintrag.
Soll eine dritte Person Ihr Fahrzeug zulassen, ist die Vorlage einer Vollmacht und des Personalausweises des Halters und des Fahrzeuganmelders erforderlich. Bei Minderjährigen werden eine schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigter und deren Personalausweise benötigt.
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Wie wird der Beitrag zur Haftpflicht berechnet?
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Die Höhe des Beitrag hängt von verschiedenen Kriterien ab: Wohnort des Halters (Regionalklasse), Anzahl der unfallfreien Jahre (Schadensfreiheitsklasse), Fahrzeugtyp (Typenklasse). Je nach Versicherer gibt es weitere Rabattsysteme.
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Verliere ich bei einem Versicherungswechsel meine Schadenfreiheitsjahre?
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Die schadenfreien Versicherungsjahre gehen bei einem Wechsel des Versicherers nicht verloren. Der neuen Gesellschaft werden vom bisherigen Versicherer folgende Angaben über den bisherigen Vertrag übermittelt: Fahrzeugtyp und Verwendungszweck, Beginn und Ende des Vertrages, bisheriger Schadenverlauf.
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Was ist eine Versicherungskarte?
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Damit wird eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung nachgewiesen. Sie muss bei der Neu- oder Wiederanmeldung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden, ebenso bei der Umschreibung des Wagens auf einen anderen Halter oder bei der Änderung des Kennzeichens aufgrund eines Wohnortwechsels.
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Ist eine Erweiterung der gesetzlich festgelegten Deckungssumme sinnvoll?
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Ja, eine erweiterte Deckung bedeutet ein deutliches mehr an Sicherheit und die Beiträge sind nur geringfügig höher. Die meisten Autofahrer vereinbaren mit ihrem Versicherer deutlich höhere als die gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen - z. B. 100 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
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