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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Kaskoversicherung

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Was ist der Unterschied zwischen Teil- und Vollkasko?

Die Teilkaskoversicherung zahlt Schäden am eigenen Fahrzeug verursacht u.a. durch Diebstahl, Brand, Hagel/Sturm oder wenn eine Scheibe kaputtgeht. Die Vollkaskoversicherung deckt darüber hinaus auch alle Schäden am eigenen Wagen, die durch einen Unfall (auch selbstverschuldet) entstehen sowie Schäden verursacht durch Vandalismus. Allerdings kommen die Versicherer nicht für Schäden auf, die durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zustande kommen.

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Wann ist eine Vollkaskoversicherung sinnvoll?

Als Halter eines neuwertigen Fahrzeuges oder besonders teuren Wagens ist eine Vollkasko in der Regel sinnvoll.

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Sollte ich einen Schaden grundsätzlich meinem Versicherer melden?

Bei Reparaturkosten, die nur knapp über der Selbstbeteiligungssumme liegen oder Bagatellschäden lohnt es sich unter Umständen, in der Vollkasko den Schaden aus eigener Tasche zu zahlen, um nicht in eine höhere Schadenfreiheitsklasse eingestuft zu werden.

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Gilt die Voll- oder Teilkaskoversicherung auch bei Schäden im Ausland?

Die Kaskoversicherung gilt im Inland, in allen europäischen Ländern und in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören, z. B. die kanarischen Inseln oder die Azoren.

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Welche Selbstbeteiligungsbeträge sind möglich?

Je höher die Selbstbeteiligung bei einem Schaden an ihrem Wagen ist, desto niedriger ist der Versicherungsbeitrag. Selbstbeteiligungsbeträge liegen in der Regel zwischen 150 und 1.000 Euro und können sowohl für die Teil- als auch für die Vollkasko vereinbart werden.