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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Autoverleih

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Muss man der Versicherung melden, wenn das Auto dauerhaft verliehen wird?

Nein. Es ist ja zum Beispiel gang und gäbe, dass ein Elternteil einen Wagen hält und versichert, ihn aber dauerhaft Sohn oder Tochter zur Verfügung stellt. Über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters ist jeder berechtigte Fahrer des Autos versichert.

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Darf ich das Auto verleihen, wenn ich der Versicherungspolice als Eigentümer und alleiniger Fahrer eingetragen bin?

Ist im Versicherungsvertrag angegeben, dass der Halter das Auto ausschließlich alleine nutzt, darf er es nicht verleihen. Dafür bekommt er einen Rabatt auf die Prämie. Verleiht er den Wagen trotzdem, riskiert er Vertragsstrafen. Wie diese aussehen können, ist in den Tarifbestimmungen, die jedem Kfz-Versicherungsvertrag beigefügt sind, nachzulesen.

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Welche Versicherung zahlt, wenn ich ein Auto von einem Freund leihe und einen Schaden verursache?

Grundsätzlich tritt die Kfz-Haftpflicht des Pkw-Halters für alle Schäden ein, die einer dritten Person zugefügt wurden, egal ob er selbst den Schaden verursacht hat oder ein anderer - berechtigter - Fahrer des Wagens.

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Wer zahlt die Schäden am eigenen Wagen?

Für den Schaden am eigenen Fahrzeug muss der Fahrzeughalter, sofern keine Vollkaskoversicherung besteht, selbst aufkommen. Natürlich kann er versuchen, das Geld für die Reparatur vom Entleiher wiederzubekommen. Falls eine Vollkaskoversicherung besteht, ist der Schaden darüber abgedeckt.

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Was passiert bei einer Panne? Kann ich den Pannendienst beauftragen?

Auch der Schutzbrief, der in der Regel in der Kfz-Versicherung enthalten ist, ist prinzipiell fahrzeugbezogen. Wenn mit dem versicherten Auto eine Panne passiert, kann der Fahrer den Versicherer kontaktieren. Am besten ruft er dazu die Vanity-Nummer 0800 "Notfon D" (0800 / 668 3663), den Notruf der Autoversicherer, an.

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Was muss ich beachten, wenn ich ein Auto an einen Freund verleihe?

Vergewissern Sie sich unbedingt, ob der Entleiher des Wagens im Besitz eines gültigen Führerscheins ist und bei Fahrtantritt nicht alkoholisiert ist.

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Sollte man bei Verleih des Autos dem Entleiher die Kfz-Papiere aushändigen?

Das ist sinnvoll. Denn nur mit den Kfz-Papieren kann der Entleiher bei einer Polizeikontrolle ausweisen, dass er berechtigter Fahrer des Autos ist.

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Wer muss das "Knöllchen" für zu schnelles Fahren oder falsches Parken bezahlen?

Wenn ein Fahrzeug auffällig wird, tritt das Ordnungsamt natürlich immer zuerst an den Fahrzeughalter heran. Der Fahrzeughalter sollte sich natürlich überlegen, ob er das Buß- oder Verwarnungsgeld selbst zahlt oder Widerspruch einlegt und den Fahrer des Wagens benennt. Er hat aber auch das Recht, die Nennung des Fahrers zu verweigern. Dies kann aber zur Folge haben, dass künftig ein Fahrtenbuch geführt werden muss. Übrigens ist die die Tatsache, dass der Fahrzeughalter bezahlt, kein Schuldgeständnis.