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02.05.2009

Abgelaufenes Versicherungskennzeichen - kein Versicherungsschutz

Jeweils am 1. März eines Jahres beginnt das neue Verkehrsjahr für Mofas und Mopeds. Bis dahin muss das neue Kennzeichen erworben werden, das alte ist ungültig. Zu erkennen ist dies leicht: In jedem Versicherungsjahr wechselt die Farbe des Kennzeichens, abwechselnd ist es blau, grün oder schwarz.

Fährt ein Mopedfahrer mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen trotzdem weiter und kommt es zu einem Unfall mit Personen- oder Sachschaden, reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung unter Umständen zwar noch den Schaden, kann aber den Versicherungsnehmer für den entstandenen Schaden in Regress nehmen. Außerdem ist das Fahren mit einem abgelaufenen Kennzeichen ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und deshalb strafbar.

Wer durch ein Moped geschädigt wird - und der Fahrer den Versicherer nicht kennt oder nicht nennen will -, kann über die Buchstabenkombination des Kennzeichens im Internet unter www.zentralruf.de Versicherer feststellen oder ihn über den Zentralruf der Autoversicherer (0180 - 25 0 26; 6 ct pro Anruf) erfahren.