28.04.2009
Versicherungsschutz und Vertragsdauer
In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung steht: "Der Versicherungsschutz beginnt mit Einlösung des Versicherungsscheines durch Zahlung des Beitrages und der Versicherungssteuer, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt." Das heißt: Der Versicherungsschutz beginnt zu einem genau im Vertrag festgelegten Tag, zum Beispiel zum 1. Januar eines Jahres. Voraussetzung: Der Versicherungsnehmer hat nach Unterschrift innerhalb von zwei Wochen die erste Prämie gezahlt.
Der Versicherungsschutz endet bei Kündigung des Vertrages zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres, bei fristloser Kündigung sofort.
In der Regel werden Verträge in der Kraftfahrtversicherung für ein Jahr abgeschlossen. Der Versicherungsschutz verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn Sie den Vertrag nicht rechtzeitig zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Bei Verträgen, die über einen kürzeren Zeitraum lauten, endet der Versicherungsschutz automatisch nach Ablauf dieser Zeit. Dazu bedarf es keiner Kündigung.
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