28.04.2009

Obliegenheiten

So genannte Obliegenheiten sind Pflichten, die einem Versicherungsnehmer durch einen Versicherungsvertrag oder ein Gesetz auferlegt sind. Man unterscheidet also zwischen gesetzlichen und vertraglichen Obliegenheiten. Vertragliche Obliegenheiten des Versicherungsvertrages sind in § 6 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) geregelt.

Die vom Versicherer auferlegten Obliegenheiten sind im Versicherungsvertrag vereinbart. Wird gegen die Obliegenheiten verstoßen, kann dies dazu führen, dass das Versicherungsunternehmen dem Versicherungsnehmer gegenüber teilweise oder sogar ganz von der Leistungspflicht befreit ist.

Die Versicherer unterscheiden zwischen Obliegenheiten bei Vertragsabschluss, während der Vertragslaufzeit und für den Versicherungsfall.

Zu den Obliegenheiten in der Kfz-Versicherung gehört zum Beispiel,

  • ... dass das versicherte Fahrzeug nur von dazu berechtigten Personen gebraucht wird.
  • ... dass das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur von einem Fahrer benutzt wird, der die dafür vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat.
  • ... dass das Fahrzeug nicht  einem Fahrer geführt wird, der in Folge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel dazu nicht sicher in der Lage ist.
  • ... dass der Versicherungsnehmer alles tun muss, was zur Aufklärung des Schadenhergangs und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann.
  • ... dass Schäden dem Versicherer innerhalb einer Woche anzuzeigen sind.
  • unrichtigen Angaben im Versicherungsantrag,
  • Missachtung der Anzeigepflicht
  • arglistiger Täuschung.

Alle Obliegenheiten können in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Kfz-Versicherers eingesehen werden.