Motorrad > Versicherung > Kfz-Versicherungen > Vertragsfakten > Einschränkung Versicherungsschutz

28.04.2009

Einschränkung des Versicherungsschutzes

Eins vorweg: Wenn Sie einen Unfall verursacht haben und Sie "schuld" sind, zahlt die Kfz-Haftpflicht alle Schäden, die dem Unfallopfer entstanden sind. Genau für diesen Fall sind Sie versichert. Aber: Setzen Sie Ihren Versicherungsschutz nicht leichtfertig aufs Spiel. Fahren Sie zum Beispiel unter Einfluss von Alkohol oder begehen Sie Fahrerflucht (und werden erwischt), kann Ihre Haftpflichtversicherung bis zu 5.000 Euro Regress fordern. Einschränkungen beim Versicherungsschutz kann es unter Umständen auch in folgenden Fällen geben:

  • Fahren unter Einfluss von Drogen
  • Fahren eines Fahrzeugs, für das Sie keinen Führerschein haben
  • Bewusstes Fahren mit einem verkehrsunsicheren Fahrzeug, zum Beispiel mit abgefahrenen Reifen
  • Unberechtigter Gebrauch eines Fahrzeugs (z. B. Entwendung)
  • Versicherungsbetrug.