17.02.2009
Saisonkennzeichen

Für Motorradbesitzer, die ihr Fahrzeug nicht das ganze Jahr über nutzen, bietet sich ein Saisonkennzeichen an. Damit wird das Motorrad nur für bestimmte Monate - in der Regel die Sommermonate - zum Straßenverkehr zugelassen. Außerhalb der "Saison" darf das Zweirad nicht auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abgestellt werden.
Der Vorteil des Saisonkennzeichens: Das Fahrzeug braucht nicht jedes mal bei der Zulassungsstelle an- und abgemeldet werden. Das Saisonkennzeichen kann in dem vorgesehenen Zeitraum jedes Jahr wiederholt verwendet werden. Die Versicherungsbeiträge fallen nur für die Zeit an, in der das Motorrad gefahren werden darf. Die Beitragsberechnung erfolgt nach Anzahl der Monate. Im Ruhezeitraum läuft die Versicherung beitragsfrei als so genannte "Ruheversicherung" weiter. Versicherungsschutz besteht dann nur innerhalb des Raumes, in der das Motorrad abgestellt wurde oder auf einem umfriedeten Abstellplatz.
Der Zulassungszeitraum für ein Saisonkennzeichen wird nach vollen Monaten bemessen und beträgt mindestens zwei und maximal elf Monate, wobei sich der Zeitraum auch über den Jahreswechsel erstrecken kann. Die Saison wird im Fahrzeugschein, in der Versicherungskarte und auf dem Kennzeichen vermerkt.
Auf der rechten Seite des Nummernschildes findet man zwei Zahlen, getrennt durch eine Linie. Die obere Zahl zeigt den Zulassungsbeginn an (ab dem ersten Tag des Monats), die untere das Zulassungsende (bis zum letzten Tag des Monats). Findet man z. B. wie auf der Abbildung die Zahlen 03 (oben) und 10 (unten), ist das Fahrzeug jeweils vom 01.03. bis zum 31.10. eines Jahres zugelassen.
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