23.02.2009
Versicherte Personen
Durch die Kfz-Haftpflichtversicherung sind z. B. versichert:
- der Versicherungsnehmer,
- der Fahrzeughalter, der das Fahrzeug alleine und auf eigene Kosten benutzt, etwa ein Student,
- der Fahrer,
- der Eigentümer.
Was viele nicht wissen: Bei einem selbst verschuldeten Verkehrsunfall hat - mit Ausnahme des Fahrers - auch der Beifahrer einen Anspruch auf Ersatz des unfallbedingten Schadens. Beispiel: Verschuldet der Ehemann einen Unfall, bei dem die Ehefrau verletzt wird, erhält sie vom Haftpflichtversicherer ihres Gatten Schadenersatz. Dies gilt auch für Personenschäden, wenn die Ehepartnerin die Versicherungsnehmerin ist. Die Unfallopfer - egal ob Vater, Mutter oder Kinder - haben in der Regel Anspruch auf Schadenersatz. Dies gilt auch bei unverschuldeten Unfällen.
Keine Ansprüche hat der Versicherungsnehmer selbst. Wird er bei einem Unfall verletzt, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht. Dies ist ein Fall für die Unfallversicherung oder eine Insassen-Unfallversicherung.
Sicherheit