02.05.2009
Kfz-Haftpflichtversicherung
Durch die Kfz-Haftpflicht sind Schäden versichert, bei denen durch ein anderes Fahrzeug Personen verletzt oder getötet, Sachen beschädigt oder zerstört werden, oder Vermögensschäden entstehen. Der Betroffene soll dabei finanziell so entschädigt werden, als wäre der Unfall gar nicht passiert. Schäden am Fahrzeug des Unfallverursachers übernimmt nur die Vollkaskoversicherung. Neben dem Versicherungsnehmer sind der Halter, der Eigentümer und der Fahrer versichert.
Wer ohne Haftpflicht fährt, macht sich strafbar. Anders als bei der Kaskoversicherung gilt bei der Haftpflicht Aufnahmezwang. Kein Antrag darf von einer Versicherung abgelehnt werden. Auch dann nicht, wenn ein Fahrzeugbesitzer bereits in mehrere Unfälle verwickelt war.
Eine Liste häufiger Fragen und Antworten rund um die Kfz-Haftpflichtversicherung finden Sie hier.
Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung finden Sie hier.
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