14.10.2008
Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung ersetzt Sachschäden, die durch Beschädigung, Zerstörung oder den Diebstahl des eigenen Fahrzeugs entstehen. Dabei sind nicht alle Fahrzeug- und Zubehörteile mitversichert. Bestimmte Teile können gegen einen Beitragszuschlag versichert werden. Was versichert ist und was nicht, ist der so genannten "Teileliste" aufgeführt. Diese Liste ist Bestandteil der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB).
Dazu gehören zum Beispiel auch das amtliche Kennzeichen, Packtaschen (soweit verschweißt, verschraubt oder angeschlossen) und ein am Helmschloss montierter Sturzhelm. Einige Teile können gegen Aufpreis mitversichert werden, beispielsweise eine nachträglich montierte Vollverkleidung, die der normale Versicherungsumfang nicht deckt.
Selbstbeteiligung
Sowohl in der Voll- als auch in der Teilkaskoversicherung kann Selbstbeteiligung vereinbart werden. Das heißt: Im Schadenfall zahlt der Versicherungsnehmer einen vorher festgelegten Teil der Kosten selbst.
Tipp: Eine Selbstbeteiligung senkt den Versicherungsbeitrag. Bei Reparaturkosten, die nur knapp über der Selbstbeteiligungssumme liegen, lohnt es sich unter Umständen, den Vollkaskoschaden aus eigener Tasche zu zahlen und nicht in eine höhere Schadenfreiheitsklasse eingestuft zu werden.
Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung finden Sie hier.
In unserer Liste häufiger Fragen und Antworten finden Sie weitere wichtige Informationen zum Thema Kaskoversicherung.
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