Kfz-Versicherungen fürs Motorrad

Ob Motorrad, Mofa, Moped, Roller etc. - ohne Kfz-Haftpflicht darf kein motorisiertes Fahrzeug auf die Straße. Sie soll den Unfallopfern Schadenersatz garantieren und den Unfallverursacher vor dem wirtschaftlichen Ruin schützen.
Ein Motorrad ist ein Kraftfahrzeug und wird bei der Zulassung sowie in der Versicherung genauso behandelt wie ein Pkw. Das heißt: Ein Motorrad muss bei der Zulassungsstelle an- und abgemeldet werden und erhält, wie ein Auto ein Europakennzeichen oder Saisonkennzeichen. Teil- oder Vollkaskoversicherung für das Motorrad sind freiwillig. Andere Versicherungen, zum Beispiel die Rechtsschutz-Versicherung, schützen zusätzlich.
Mofas oder Quads hingegen müssen nicht beim Straßenverkehrsamt an- oder abgemeldet werden, unterliegen aber auch der Versicherungspflicht. Fürs Mofa oder den Roller kauft man beim Versicherer ein so genanntes Versicherungskennzeichen. Im Preis für das Kennzeichen ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung enthalten.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht aller Versicherungen für Motorräder. Bei den aufgeführten Leistungen handelt es sich um unverbindliche Empfehlungen des GDV oder um branchenübliche Musterleistungen. Je nach Versicherung und Vertrag können die Versicherungsleistungen und Bedingungen voneinander abweichen. Es gilt natürlich immer nur das, was in Ihrem Vertrag steht. Lassen Sie sich bei der Versicherung Ihrer Wahl beraten!
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