05.05.2008
Mofa- und Mopedunfälle
Wer 15 Jahre oder älter ist, darf auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren. Dazu braucht man keinen Führerschein, muss aber eine so genannte "Mofa-Prüfbescheinigung" bei sich haben (§ 4 a StVZO).
Zwar ist das Risiko für Mofa- oder Mopedfahrer, in einen schweren Unfall mit Todesfolge verwickelt zu werden, nur etwa halb so groß wie bei Motorradfahrern. Andererseits sind sie aber relativ "schwache" Verkehrsteilnehmer ohne Knautschzone und mit einem leichten Zweirad. An den Folgen eines Unfalls haben sie meist schwerer zu leiden als ihre Unfallgegner.
Das Unfallrisiko der "kleinen Motorräder" ist beachtlich. Die rund 1,49 Millionen Moped- und Mofafahrer verursachten 2005 rund 36.000 Haftpflichtschäden. Die Versicherungswirtschaft musste dafür rund 68,8 Millionen Euro aufwenden. Mit 24 Schäden pro 1.000 versicherter Fahrzeuge ging die Schadenhäufigkeit gegenüber dem Vorjahr deutlich zurück (28); ebenfalls zürückgegangen ist die Höhe des durchschnittlichen Schadens von 2.058 auf 1.889 Euro.
Wer durch ein Moped geschädigt wird - und der Fahrer den Versicherer nicht kennt oder nicht nennen will -, kann über die Buchstabenkombination des Kennzeichens im Internet unter www.gdv-dl.de/mofa.html den Versicherer feststellen oder ihn über den Zentralruf der Autoversicherer (0180 - 25 0 26 eine Ortsgebühr) erfahren.
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