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Unfall im Ausland

Unfall im Ausland

Ferienzeit, schöne Zeit. Wer denkt da schon gerne an Dinge, die schief laufen könnten oder gar an einen Unfall? Dennoch sollten Sie vorbereitet und informiert sein, um Ärger, Missverständnissen und mitunter hohen Kosten vorzubeugen. So können Sie, auch wenn's gekracht hat, den Urlaub unbeschwert fortsetzen.

Was Sie wissen sollten: Bei Unfällen im Ausland gilt grundsätzlich das nationale Recht des Landes, in dem der Unfall passiert. Beispiel: Fährt Ihnen auf der Urlaubsreise durch Spanien ein Einheimischer ins Motorrad, gilt bei der Schadenregulierung spanisches Versicherungsrecht. Die Folge: In vielen Ländern fallen die Entschädigungen erheblich geringer aus als in Deutschland. Außerdem ist es oft langwierig und mühsam, von zu Hause aus die Ansprüche gegen eine Person im Ausland durchzusetzen. Lassen Sie sich bei Ihrer Versicherung beraten, wie Sie sich schützen können.