02.05.2009
Im Schadensfall
Fragen, die im Schadensfall immer wieder auftauchen: Wer muss die Versicherung verständigen? Wann und wie muss ich den Schaden melden?
Als Verursacher
Wenn Sie einen Unfall verursacht haben: Melden Sie den Schaden umgehend, spätestens aber innerhalb einer Woche Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Tun Sie dies auch, wenn Sie glauben, der andere sei für den Unfall verantwortlich.
Als Geschädigter
Nach einem Unfall können Sie sich direkt an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers wenden. Sie müssen keineswegs warten, bis der Unfallschuldige den Schaden meldet.
Der einfachste Weg: Rufen Sie bei kleineren Schäden direkt vom Unfallort aus den Zentralruf der Autoversicherer (0180 25 0 26) an und geben den Schaden telefonisch durch. Wenn Sie Fragen zur Schadenregulierung haben oder wissen wollen, welche Schäden die Versicherung ersetzt und welche nicht, rufen Sie an und lassen sich beraten.
Denken Sie daran, dass für Unfallfolgen nicht allein die Kfz-Haftpflichtversicherung eintritt. Je nach Lage ist es wichtig, nachstehende Versicherungen zu informieren:
- Kaskoversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Schutzbrief-Versicherung
- Private Unfall- oder Lebensversicherung
- Krankenversicherung
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