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23.02.2011

Ausgelaufenes Saisonkennzeichen - kein Versicherungsschutz

Bei einem Saisonkennzeichen besteht der volle Versicherungsschutz nur in dem auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Zeitraum. Ist der Zeitraum abgelaufen, darf das Motorrad nicht mehr bewegt werden - sonst droht der Verlust des Versicherungsschutzes.

Fährt ein Motorradfahrer mit abgelaufenem Saisonkennzeichen trotzdem weiter und kommt es zu einem Unfall mit Personen- oder Sachschaden, reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar den Schaden, kann aber den Versicherungsnehmer für den entstandenen Schaden in Regress nehmen.

Außerdem ist dies ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz: Es drohen Punkte in Flensburg und Geld- oder Freiheitsstrafen. Selbst das Parken mit abgelaufenem Saisonkennzeichen auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen ist verboten und wird mit einem Bußgeld geahndet.