02.05.2009
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

Bei der Bewertung, ob ein Kraftfahrzeug mit einer bestimmten Fahrerlaubnisklasse bzw. ab einem bestimmten Alter gefahren werden darf, ist die so genannte "bauartbedingte oder auch bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit" entscheidend, die in der Betriebserlaubnis oder in der EG-Typgenehmigung festgelegt ist.
Wird ein Mofa oder Motorrad so umgebaut, dass damit die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Zweirads gesteigert wird, hat dies automatisch eine Änderung der Fahrzeugart zur Folge. Kurz: Ein Mofa, das schneller als 25 km/h fährt, ist im eigentlichen Sinne kein Mofa mehr, sondern ein Klein- oder Leichtkraftrad.
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