02.05.2009
An- und Umbauten des Zweirads

Ob breitere Reifen, ein verchromter Auspuff oder ein Chopper-Lenkrad: Viele Motorradfans wollen ihr Bike nach ihrem persönlichen Geschmack gestalten oder die Technik aufrüsten.
Dabei muss immer zu allererst geprüft werden, was zu Motorrad oder Mofa passt, was zulässig ist und was nicht. Genau dies ist in § 19 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) geregelt.
Problematisch wird es, wenn durch Änderung die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt. In diesem Fall ist ein Gutachten durch einen unabhängigen und amtlich anerkannten Kfz-Sachverständigen notwendig. In der StVZO werden dazu unterschieden:
Ein-, An- oder Umbauten...
- ... die eine bestimmte Fahrzeugart in eine andere verwandeln, z. B. ein Mofa in ein Leichtkraftrad (Steigerung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit).
- ... die zu einer "Verschlechterung des Abgas- und Geräuschverhaltens" führen können, z. B. Änderungen an Motor, Auspuff oder Zündung.
- ... von denen "eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist", z. B. Veränderungen an Bremsen, Reifen, Fahrwerk oder Lenkung.
Somit ist prinzipiell empfehlenswert, nur Teile und Technik zu kaufen und zu montieren, denen ein Gutachten oder eine EG-Betriebserlaubnis beiliegt. Außerdem ist es sinnvoll, sich schon vor dem Umbau beim Hersteller und einer Prüfinstitution, z. B. TÜV oder Dekra, beraten zu lassen, um von vorneherein Kosten und Ärger zu verhindern.
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