Das sichere Motorrad

Checkliste Sicherheit
Prüfen Sie regelmäßig die Betriebs- und Verkehrssicherheit Ihres Motorrades oder Motorrollers - gegebenenfalls in einer Fachwerkstatt.
Regelmäßig geprüft werden müssen:
- Beleuchtung: Scheinwerfer, Schlusslicht, Bremslicht, Blinker und Reservelampen.
- Bremsen (Bremsbeläge, -scheiben, -flüssigkeit, Gummischläuche).
- Reifen (nicht rissig, Profil nicht weniger als 3 mm, Luftdruck gemäß Anleitung).
- Motoröl, Getriebeöl sowie Kühlflüssigkeit. Leitungen auf Dichtheit untersuchen.
- Ladestand und Säurestand der Batterie.
- Kette (Schmierung, Spannung).
An- und Umbauten des Zweirads
Manche Motorradfans wollen ihr Bike nach ihrem persönlichen Geschmack gestalten oder die Technik aufrüsten. Dabei muss zuerst geprüft werden (§ 19 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung, StVZO), was bei Motorrad, Roller oder Mofa zulässig ist. Problematisch wird es, wenn durch Änderung die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt. In diesem Fall ist ein Gutachten durch einen unabhängigen und amtlich anerkannten Kfz-Sachverständigen notwendig. In der StVZO werden dazu unterschieden: Ein-, An- oder Umbauten, die eine bestimmte Fahrzeugart in eine andere verwandeln, die das Abgas- und Geräuschverhalten negativ verändern oder durch die andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden können, wie Veränderungen an Bremsen oder Reifen.
Um Kosten und Ärger zu vermeiden, sollten Sie sich vor dem Kauf oder der Montage beim Hersteller und einer Prüfinstitution (z. B. TÜV oder Dekra) beraten lassen.
Rechtliche und versicherungstechnische Konsequenzen:
- Durch An- und Umbauten, die die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Zweirads erhöhen, kann die Betriebserlaubnis erlöschen.
- Ist das Zweirad schneller und muss demnach als andere Fahrzeugart eingestuft werden, gilt die Fahrerlaubnis möglicherweise nicht mehr. Wer ohne den entsprechenden Führerschein fährt, begeht eine Straftat, die mit einer Geld- und/oder Freiheitsstrafe geahndet wird.
- Bei nicht genehmigtem oder vorschriftswidrigem Umbau eines Motorrades oder beim Fahren ohne Führerschein kann unter Umständen der Versicherungsschutz verloren gehen. Bei einem Verkehrsunfall entschädigt der Versicherer zwar das Opfer in voller Höhe, kann aber beim Unfallverursacher Regress fordern.
- Wird ein Klein- oder Leichtkraftrad zu einem Kraftrad, wird das Fahrzeug Kfz-steuerpflichtig. In diesem Fall kann dem Halter möglicherweise Steuerhinterziehung vorgeworfen werden.
- Das "Frisieren" von Mofas oder der Versuch ist illegal und kann mit einem Sperrvermerk (keine Zulassung zur Führerscheinprüfung), Bußgeld und bis zu 6 Punkten in Flensburg geahndet und das Mofa per Gerichtsentscheid eingezogen werden.
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