03.05.2009
Private Haftpflichtversicherung
Wer mit dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs ist, ist auch den verschiedenen Gefahren im Straßenverkehr ausgesetzt. Es muss nicht immer der Zusammenstoß mit einem Auto sein, auch ein Ausrutscher in der Kurve kann zum Unfall mit Verletzungen führen.
Stellen Sie sich vor, Sie verursachen einen Unfall und verletzen dabei jemanden so schwer, dass er lebenslang nicht mehr arbeiten kann. Oder Sie beschädigen beim Sturz fremdes Eigentum. Die private Haftpflichtversicherung sichert Sach- und Personenschäden ab, die bis in Millionenhöhe gehen können. Deshalb sollte diese Versicherung in keinem Haushalt fehlen.
In der privaten Haftpflicht sind in der Regel der Versicherungsnehmer, der Ehegatte oder Partner und minderjährige oder noch in der Erstausbildung stehende Kinder des Versicherungsnehmers/Partners versichert.
Hinweis: Wenn Sie mit einem Lebenspartner zusammenwohnen, ist dieser mitversichert, muss aber vorher der Versicherung namentlich genannt werden. Ansprüche untereinander sind nicht versichert.
Die wichtigsten Informationen zur privaten Haftpflichtversicherung finden Sie in der Liste häufiger Fragen und Antworten zusammengefasst.
Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung finden Sie hier.
Hier bestellen: Broschüre "Private Haftpflichtversicherung"
Die GDV-Broschüre "Private Haftpflichtversicherung - für den Schaden geradestehen" gibt einen kurzen Überblick über die Leistungen der Haftpflichtversicherung.
Die Broschüre kann in Einzelexemplaren hier kostenlos bestellt werden.

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