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15.04.2009

Gesetzliche Unfallversicherung

Jeder Arbeitnehmer und Auszubildende ist während der Arbeit sowie auf dem direkten Weg und zurück gesetzlich unfallversichert. Darüber hinaus sind unter anderem versichert:

  • Landwirte
  • Kinder, die Kindergärten und Kindertagesstätten besuchen
  • Schüler
  • Studenten
  • Helfer bei Unglücksfällen
  • Blut- und Organspender
  • Zivil- und Katastrophenschutzhelfer
  • bestimmte Gruppen von ehrenamtlich Tätigen

Unternehmer, Selbständige und Freiberufler können, wenn sie nicht bereits gesetzlich versichert sind, sich und ihren mitarbeitenden Ehepartner freiwillig versichern. Beamte unterliegen der Unfallfürsorge.

Die gesetzliche Unfallversicherung tritt ein bei:

  • Arbeitsunfällen, die zu Verletzung oder Tod führen
  • Wegeunfällen auf dem Weg zur Arbeit oder zum Ausbildungsort und zurück
  • Berufskrankheiten.

Die wichtigsten Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind:

  • Heilbehandlungskosten
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Umschulung)
  • Rente bei Minderung der Erwerbsfähigkeit
  • Pflegegeld
  • Sterbegeld
  • Hinterbliebenenrente.