04.05.2009

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung leistet bei Einbruchdiebstahl und Raub, nicht aber bei einfachem Diebstahl. Da die meisten gestohlenen Fahrräder jedoch durch einfachen Diebstahl abhanden kommen, sind diese Schäden durch die Standardbedingungen der Hausratversicherung in der Regel nicht gedeckt. Die meisten Versicherer bieten aber eine Zusatzversicherung im Rahmen der Hausratversicherung an. Dabei bezieht sich die Entschädigungsgrenze im Regelfall prozentual auf die für den gesamten Vertrag festgelegte Versicherungssumme.

An den Versicherungsschutz sind zumeist Sorgfaltspflichten für den verantwortungsbewussten Umgang mit dem Fahrrades geknüpft: Das Fahrrad ist 24 Stunden am Tag versichert. Grundsätzlich muss das Fahrrad aber immer durch ein eigenständiges Fahrradschloss gesichert sein, wenn es nicht in Gebrauch ist. Besteht die Möglichkeit, das Fahrrad bei Nichtgebrauch in einem Fahrradabstellraum zusätzlich zu sichern, so muss diese Einstellmöglichkeit auch genutzt werden. Beispiel: Hat das Haus einen Fahrradabstellraum, der Fahrer lässt das abgeschlossene Fahrrad aber über Nacht auf dem Hof stehen, so kann der Versicherer im Falle des Diebstahls ganz oder teilweise leistungsfrei sein. Einzelne Teile des Fahrradzubehöres, zum Beispiel ein Sattel oder ein Tacho, sind nur versichert, wenn sie gemeinsam mit dem Rad abhanden kommen, einzeln nicht.

Wie der Versicherungsschutz genau aussieht, steht in Ihren Versicherungsvertrag und den dazugehörigen Bedingungen.

Allgemeine Bedingungen der Hausratversicherung finden Sie hier.