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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Fahrradversicherung

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Wie kann ich mich gegen den Diebstahl meines Fahrrades schützen? Welche Dokumente sollte ich aufbewahren?

Lassen Sie Ihr Fahrrad registrieren ("Fahrradpass") - die Polizei hilft Ihnen hierbei gerne weiter. Die Registrierung wirkt auf viele Täter bereits abschreckend. Verwenden Sie darüber hinaus ein geprüftes Fahrradschloss (z.B. VdS-geprüft), die Investition macht sich bezahlt: "Billigschlösser" lassen sich meist in wenigen Sekunden überwinden und bieten keinen echten Schutz gegen Diebstahl. Bewahren Sie den Kaufbeleg über das Fahrrad auf, notieren Sie sich zum Kaufbeleg insbesondere Hersteller, Marke und Rahmennummer.

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Mein Fahrrad wurde gestohlen. Was muss ich tun?

Zeigen Sie den Diebstahl umgehend bei der Polizei an und melden Sie den Schaden zugleich bei Ihrem Versicherer. Teilen Sie der Polizei und dem Versicherer alle Umstände des Diebstahls sowie Hersteller, Marke und Rahmennummer des Fahrrades mit. Weisen Sie auf mögliche Spuren hin, die für die Täterermittlung hilfreich sein können (z.B. Reste eines zerstören Fahrradschlosses).

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Sind Fahrräder in der Hausratversicherung mitversichert?

Früher waren Räder in der Regel über die Hausratpolice automatisch mitversichert. Bei neueren Verträgen zur Hausratversicherung hingegen muss dazu eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden. Damit können Räder für einen geringen Aufpreis, der vom Wert des Fahrrads abhängt, in der Hausratversicherung mitversichert werden. Die Hausratsversicherung ist somit eine günstigste Möglichkeit, ein Fahrrad gegen Diebstahl zu versichern.

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Wann greift der Versicherungsschutz?

Grundsätzlich muss das Rad immer abgeschlossen sein und es ist rund um Uhr versichert, solang es sich in Gebrauch befindet. Aussnahme: Befindet sich das Fahrrad in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr nicht in Gebrauch ist es nur versichert, wenn es sich in dieser Zeit abgeschlossen in einem geschlossenen Gebäude (z.B. Fahrradkeller) befinden. Versichert ist das Rad zudem, wenn es sich von 22 Uhr bis 6 Uhr in Gebrauch befindet. Das trifft zu, wenn Sie z. B. das Fahrrad vor dem Kino angeschlossen haben, weil Sie nach der Vorstellung damit nach Hause fahren möchten.

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Für wen ist eine separate Fahrradversicherung sinnvoll?

Sinnvoll ist eine Fahrradversicherung, wenn man ein besonders teueres oder exklusives Rad besitzt oder wenn keine Hausratversicherung besteht. Eine eigenständige Fahrradversicherung ist oft erst für Räder ab einem Wert von 500 Euro aufwärts möglich. Der Vorteil einer Fahrradversicherung gegenüber einer Hausratversicherung ist, dass auch andere Risiken als Diebstahl versichert werden können.

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Welche Gefahren deckt eine separate Fahrradversicherung ab?

Je nach Umfang der Police sind in der Fahrradversicherung der Verlust oder die Beschädigung des versicherten Fahrrades durch Diebstahl und weitere Gefahren, z. B. Raub, Unterschlagung, Verwechslung, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Unfälle aller Art versichert. Manche Gefahren z. B. Unterschlagung sind in der Regel nur gegen einen Zuschlag versicherbar. Der Versicherung kann auf Basis des Zeitwertes oder des Neuwertes abgeschlossen werden. Bei vielen Anbietern ist die Versicherung zudem mit einer Selbstbeteiligung gekoppelt.

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Wer bietet eine separate Fahrradversicherung an?

Fahrradversicherungen gibt es bei einigen Versicherern, die für Privatkunden Hausratversicherungen anbieten. Zunehmend bieten auch Fahrrad-Clubs spezielle Versicherungen an.

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Können hiermit auch gebrauchte Fahrräder versichert werden?

Im Rahmen einer speziellen Fahrradversicherung können häufig auch gebrauchte Fahrräder versichert werden, zum Teil jedoch nur mit einer zeitlichen Beschränkung, zum Beispiel Räder bis zu einem Alter von drei Jahren. Bei einem Gebrauchtrad wird dann in der Regel der Zeitwert des Rades versichert, bei einem neuen Rad der Neuwert.

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Was ist in der separaten Fahrradversicherung versichert? Zum Beispiel auch einzelne Teile des Fahrrads?

Versichert ist das im Versicherungsschein beschriebene Fahrrad und alle mit dem Rad fest verbundenen Teile, zum Beispiel ein spezieller Sattel. Außerdem ist es gegen Zuschlag oft möglich, Zubehör, z. B. Kinder-Anhänger, mitzuversichern. Satteltaschen oder andere, lose mit dem Fahrrad verbundenen Teile sind in der Regel nur dann gegen Diebstahl versichert, wenn sie gemeinsam mit dem Fahrrad gestohlen werden.