04.05.2009
Fahrradversicherung
Unter einer Fahrradversicherung versteht man eine Sachversicherung für Fahrräder. Sie wird nur von wenigen Spezial-Versicherungsgesellschaften angeboten. Versichert sind in der Regel Verlust oder Beschädigung des Rads durch Diebstahl und andere Gefahren, z. B. Raub, Unterschlagung, Verwechslung, Brand, Blitzschlag, Explosion, Transport oder Unfälle verschiedenster Art.
Auf dem Markt werden unterschiedliche (Leistungs-)Varianten der Fahrradversicherung zu entsprechend unterschiedlichen Preisen angeboten. Die Fahrradpolicen können als Teil- oder auch als Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Grundlage der Fahrradversicherung sind entweder Neu- oder Zeitwert des Fahrrads. Wenn das Rad geklaut wird, gibt es entweder Geld oder ein neues Fahrrad, "Naturalersatz" heißt es im Versicherungsjargon. Ersetzt wird in der Regel die Versicherungssumme abzüglich einer Selbstbeteiligung.
Ist das Fahrrad lediglich zum Zeitwert versichert, wird ab dem zweiten Versicherungsjahr die Entschädigungssumme jährlich um einige Prozentpunkte gekürzt. Grund: Das Rad wird älter und verliert an Wert.
Sicherheit