04.05.2009
Verhalten beim Fahrradunfall

Auch dem vorsichtigsten Radfahrer kann es passieren, dass er - unschuldig oder nicht - in einen Unfall verwickelt wird. Dann sollten Sie wissen, was zu tun ist.
Auf jeden Fall sollten Sie anhalten, die Unfallstelle sichern und Verletzten helfen. Unterlassene Hilfeleistung und Unfallflucht sind strafbar. Bei Verletzungen und gröberen Sachschäden ist es notwendig, die Polizei und den Notarzt zu rufen.
Wenn Sie selbst gestürzt sind, sollten Sie vorsichtig mit der Annahme sein, es sei schon nichts passiert. Oft stellt sich erst später heraus, dass Sie verletzt sind, und dann fällt der Nachweis schwer, dass die Verletzung auf den Unfall zurückzuführen ist. Auf jeden Fall sollten Sie Strafantrag stellen, wenn Sie verletzt wurden. Das ist auch später noch möglich.
Für die Beweissicherung sollten die Fahrzeuge an Ort und Stelle bleiben, bis ihre Position auf dem Pflaster markiert wurde. Folgendes sollten Sie notieren:
- Namen und Personalien aller Beteiligten
- Fahrzeugkennzeichen, sofern ein Fahrzeug in den Unfall verwickelt war
- Namen von Zeugen
- Zeit und Ort
- Unfallhergang
- Wetter
- Länge der Bremsspur, wenn Sie dies nachmessen können
- Kfz-Versicherung
- Tagebuchnummer der Polizei
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