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22.12.2008

Schadenersatz

Wen keine Schuld trifft, der hat Anspruch auf Schadensersatz. Sind beide Seiten schuldig, wird der Schaden entsprechend aufgeteilt.

Personenschäden

Unbedingt Arzt aufsuchen, rechtliche Ansprüche stützen sich im Streitfall auf das ärztliche Attest. Kosten zur Wiederherstellung der Gesundheit werden ersetzt, unter bestimmten Voraussetzungen auch Ersatz für Erwerbsunfähigkeit oder Einschränkung.

Sach- und Vermögensschäden

Entstandener Sachschaden (Wertersatz bei Totalschaden, ansonsten Reparaturkosten und ggf. ein Ersatz des verbleibenden "merkantilen Minderwerts") wird ersetzt. Wenn das Fahrrad beschädigt ist oder der Verdacht darauf besteht, sollten Sie sich einen Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt (Kosten für den Voranschlag werden auch erstattet) erstellen, die beschädigten Teile ersetzen und die notwendigen Arbeiten ausführen lassen. Bei einem teuren Rad lohnt sich auch die Inanspruchnahme eines Fahrradsachverständigen. Der Wert eines Rades lässt sich eventuell auch der Schwacke-Liste entnehmen. Allerdings sind nicht alle Fahrräder und Modelle dort zu finden. Die Liste ist in größeren Bibliotheken und bei manchen Fahrradhändlern erhältlich. Weitere Schäden:

Nutzungsausfall
Radfahrer haben Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, sofern das Rad nicht nur zu Sport- und Freizeitzwecken genutzt wird ? für die notwendige Reparaturzeit können Sie den Mietpreis eines entsprechenden Rades beanspruchen.

Schäden an Kleidung und Gepäck
Liste mit Kaufpreis und Alter der Teile aufstellen, die beschädigt oder zerstört wurden. Diese Teile sollten möglichst bis zur Erstattung des Preises aufbewahren.

Einkommensverlust
Haben Sie aufgrund eines Unfalls einen Einkommensverlust, wird dieser aus Verdienstabrechnungen ermittelt und ist dann voll erstattungsfähig;

Zusätzliche Aufwendungen
Porto, Telefongebühren und Fahrtkosten werden von Versicherungen pauschal in  Höhe von 15-25 Euro ersetzt (meist ohne Einzelnachweis). Kosten, die darüber liegen, müssen per Beleg nachgewiesen werden.

Rechtsberatung

Rechtsberatung ist zweckmäßig und bei Körperschäden unerlässlich. Kosten müssen vom Unfallverursacher getragen werden. Ansprüche sollten schnellstmöglich geltend gemacht werden. Dabei muss der Vorgang geschildert und Belege möglichst in Kopie beigefügt werden. Auch wenn noch Rechnungen fehlen, sollte der Schaden schon geltend gemacht und die Schadenshöhe alsbald genannt werden. Behalten Sie Kopien zurück, damit Sie später noch wissen, was Sie wann verlangt haben! Außerdem sollten Sie sich nicht auf telefonische Verhandlungen oder Versprechungen einlassen.