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03.05.2009

Verkehrsregeln und Bußgelder für Fußgänger

Fußgänger

Auch Fußgänger müssen sich im Straßenverkehr an die Verkehrsregeln halten. Welche Regeln sie besonders beachten müssen, steht in  der Straßenverkehrsordnung (StVO). Hier die wichtigsten Regeln (§ 25) auf einen Blick: 

  • Fußgänger müssen grundsätzlich Gehwege benutzen. Ist kein  Gehweg vorhanden ist und müssen sind sie deshalb gezwungen, die Straße zu benutzen, müssen sie innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gehen. Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen sie, wenn möglich, am linken Fahrbahnrand gehen. Nur so können sie herannahende Fahrzeuge und mögliche Gefahren erkennen.  
  • Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, müssen Fußgänger einzeln hintereinander gehen.  
  • Fußgänger, die Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführen, müssen die Fahrbahn benutzen, wenn sie auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen die anderen Fußgänger erheblich behindern würden
  • Fußgänger müssen Straßen unter Beachtung des Straßenverkehrs zügig und auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung überschreiten. Am besten an Ampeln oder Fußgängerüberwegen oder, wenn die Verkehrslage es erfordert, an Kreuzungen oder Einmündungen.  
  • Fußgänger dürfen Absperrungen wie Stangen- oder Kettengeländer nicht überschreiten. Absperrstangen verbieten das Betreten der abgesperrten Straßenflächen. 
  • Gleisanlagen, die nicht zugleich dem sonstigen öffentlichen Straßenverkehr dienen, dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen betreten werden.
    Am Zebrastreifen haben Fußgänger "Vorfahrt". Auto- oder Motorradfahrer müssen anhalten, wenn ein Fußgänger den Zebrastreifen erkennbar überqueren möchte. Aber Vorsicht: Auch an Zebrastreifen immer erst nach links und rechts schauen und erst dann losgehen, wenn alle Fahrzeuge stehen geblieben sind.

Bußgelder bei regelwidrigem Verhalten

Wenn Sie gegen die Verkehrsregeln verstoßen, müssen auch Fußgänger mit einem Bußgeld rechnen. Hier die StVO-Verstöße von Fußgängern laut bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog, kurz Bußgeldkatalog.

Regelverstoß Bußgeld
Benutzen der Fahrbahn mit Inline-Skates, Rollerblades usw., obwohl ein Gehweg bzw. Seitenstreifen vorhanden war. 5 Euro
Gehen auf der Fahrbahn, obwohl ein Gehweg bzw. ein Seitenstreifen vorhanden war. 5 Euro
Gehen außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nicht am vorgeschriebenen linken Fahrbahnrand. 5 Euro
Überqueren der Fahrbahn nicht auf dem kürzesten Weg, an nicht vorgesehener Stelle oder ohne Beachtung des Fahrzeugverkehrs - es kam zum Unfall. 10 Euro
Übersteigen einer Absperrung. 5 Euro
Übersteigen einer Absperrung - es kam zum Unfall. 10 Euro