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06.05.2009

Schulweg mit dem Rad

Schulweg mit dem Rad

Einem Erwachsenen ist in der Regel gar nicht bewusst, wie viele Informationen er im Verkehr aufnimmt und blitzschnell verarbeitet. Er hat bereits unzählige Verkehrssituationen erlebt und kann auf seinen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Bei Kindern ist das ganz anders. Ihre Wahrnehmungsfähigkeit ist noch nicht voll ausgeprägt und ihr Gleichgewichtssinn ungeübt.

Um die Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr zu erhöhen, ist der GDV über seine Unfallforschung aktiv und gibt praktische Anleitungen und Hinweise für Eltern und hat Empfehlungen erarbeitet, wie der Fahrradverkehr sicherer gemacht werden kann. Ein Schwerpunkt ist das Thema Schulwegsicherung.

Mit dem Rad zur Schule erst ab der 4. Klasse

Zum Thema Schulweg raten Verkehrspädagogen und die deutschen Versicherer: Kinder sollten frühestens nach bestandener Radfahrprüfung im vierten Schuljahr das erste Mal allein unterwegs sein. Am besten erkundigen Sie sich, ob die Schule Ihres Kindes Fahrradtrainings und Prüfung anbietet. Grundsätzlich gilt per Gesetz:

  • Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen auf dem Gehweg fahren.
  • Bis zum zehnten Lebensjahr dürfen sie weiterhin Gehwege benutzen. Das heißt: Sie haben die Wahl zwischen Gehweg und Straße oder zwischen Gehweg und Radweg.

Mehr Informationen zur Verkehrssicherheit erhalten Sie bei der Unfallforschung der Versicherer.