05.05.2009
Skater im Straßenverkehr: Rechtslage

Besonders in der warmen Jahreszeit gehören Inline-Skater längst zum Alltag im städtischen Verkehrsraum. Konflikte mit motorisierten Verkehrsteilnehmern und Radfahrern bleiben nicht aus. Denn die glatte Oberfläche der Radwege oder der Asphalt der Fahrbahn sind oft attraktivere Flächen für das Skaten als Fußwege mit rauem, lockerem Belag. Doch Skater sind rechtlich den Fußgängern gleichgestellt und müssen Gehwege benutzen.
Dabei müssen Skater auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen und wenn nötig Schritttempo fahren. Manche Skater fahren aber ihrem Können oder der Verkehrssituation nach unangemessen schnell, beherrschen wichtige Brems- und Kurventechnik nicht. Wer Gefahren und Konflikte vermeiden will, muss vor allem wichtige Fahrtechniken beherrschen.
"Bahn frei" gilt für Skater daher nur auf besonderen Übungsplätzen, in Inline-Skating-Hallen oder Inline-Skating-Parks. Das "Hindernisrennen" auf dem Bürgersteig ist tabu.
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