Auto > Versicherung > Verschiedenes > Umzug und Versicherung > Möbelwagen parken

10.02.2009

Parkplatz für den Möbelwagen

Umzugssperre

Wird bei einem Umzug für den Möbelwagen ein öffentlicher Stellplatz benötigt, so darf dieser nicht einfach mit selbst gebastelten Sperren wie Kartons, Stühlen, Mülltonnen oder Seilen blockiert werden. Wer öffentlichen Verkehrsraum in Eigeninitiative sperrt, handelt ordnungswidrig und muss mit einer Verwarnung rechnen. Denn zum einen wird damit gegen das Straßengesetz (unerlaubte Sondernutzung) und die Straßenverkehrsordnung (Verbot von Hindernissen auf der Straße) verstoßen.

Außerdem dürfen andere Autofahrer auf Parkplatzsuche die Sperre jederzeit wegräumen. Und wenn es aufgrund der Gegenstände zum Unfall kommt, haftet derjenige, der sie aufgestellt hat, in vollem Umfang für die entstandenen Schäden.

Empfehlenswert ist, den Parkraum offiziell sperren zu lassen. Dazu muss beim Ordnungsamt der Stadt eine Sondergenehmigung für die benötigte Fläche beantragt werden. Der Antrag sollte mindestens 14 Tage vor dem Umzugstag formlos schriftlich eingereicht werden. Die beiden Schilder für das "absolute Halteverbot", müssen vier Tage vorher an Anfang und Ende der gesperrten Zone aufgestellt werden. Wichtig: Auf dem Halteverbotsschild muss ein Hinweis mit dem genauen Termin, d. h. Tag und Uhrzeit angebracht sein. Die Schilder sind bei entsprechenden Verleihfirmen erhältlich.

Wenn dann ein Autofahrer das Halteverbot ignoriert, haben Sie das Recht, den Wagen abschleppen zu lassen.