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30.05.2012

Ladung mit dem Pkw transportieren

Wer mit dem Auto seine Umzugskartons oder Möbel transportiert, sollte ein paar einfache Regeln beachten - um die eigene und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Und um Bußgeld und Verwarnung zu verhindern. Denn wer mit ungesicherter Ladung herumfährt, riskiert eine Geldstrafe und auch Punkte in Flensburg. Hinzu kommt: Wenn etwas passiert, kann die Versicherung Regress fordern, weil fahrlässiges Verhalten vorliegt.

Erst sichern, dann fahren:

  • Im Auto sollte die Ladung die Sicht nicht versperren. Achten Sie darauf, dass Sie Rück- und Außenspiegel im Blick haben.
  • Kennzeichen, Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten dürfen nicht verdeckt werden.
  • Die Ladung sollte weder vorne noch seitlich aus dem Pkw herausragen.
  • Wenn die Ladung mehr als einen Meter über das Heck hinausragt, muss ein rotes Warntuch bzw. ein Warnschild am Ende der Ladung angebracht sein.
  • Große bzw. lange oder sperrige Stücke sollten besser gut gesichert auf einem Dachgepäckträger transportiert werden. Auto und Ladung zusammen dürfen jedoch nicht die Höhe von 4 Metern überschreiten, außerdem ist auf die zulässige Dachlast des Fahrzeugs zu achten.
  • Geöffnete Kofferraumklappe so sichern, so dass sie nicht während der Fahrt auffliegen kann. Im Auto für Frischluftzufuhr sorgen, weil Autoabgase ins Fahrzeuginnere dringen können.
  • Bei ungesicherter oder mangelhaft gekennzeichneter Ladung riskieren Sie ein Bußgeld: Wenn der Baum zum Beispiel nicht ausreichend gesichert ist, müssen Sie 35 Euro berappen.
    Die vorschriftsmäßige Sicherung und Beförderung einer "Ladung" ist in § 22 der Straßenverkehrsordnung geregelt. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld. Hier ein paar Beispiele aus dem Bußgeldkatalog:

Auszug aus dem Bußgeldkatalog: Ladung - § 22 Abs. 1,2,3,4,5 StVO

Sie unterließen es, die Ladung verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern. 35,- Euro
Sie unterließen es, die Ladung verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu sichern und gefährdeten dadurch andere. 50,- Euro
Sie unterließen es, an der über 1 m hinausragenden Ladung in der vorgeschriebenen Höhe Sicherungsmittel anzubringen. 25,- Euro