29.04.2009
Schlüssel weg, Auto weg - was zahlt die Versicherung?
Der Verlust eines Autos durch Diebstahl sowie Schäden am Pkw, die durch Einbruch oder versuchten Diebstahl entstehen, ist grundsätzlich durch die Kaskoversicherung abgedeckt.
Wenn das Auto jedoch mit dem Originalschlüssel - nach Verlust oder Diebstahl - entwendet wird, prüft die Versicherung, ob eventuell fahrlässiges Verhalten des Fahrzeughalters zum Schlüsselverlust geführt hat. In diesem Fall kann die Versicherung den Schadenersatz verweigern. Was "grob fahrlässig" ist, ist nicht klar definiert und muss im Streitfall vor dem Gericht geklärt werden.
Um den Kaskoschutz nicht zu gefährden, sollte der Schlüsselverlust sofort bei der Versicherung gemeldet werden und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden.
Die Kosten für Sicherheitsvorkehrungen, zum Beispiel ein Austausch der Schlösser, muss die Versicherung nicht erstatten. Ausnahme: Eine Ersatzpflicht besteht in der Regel dann, wenn infolge des Schlüsseldiebstahls der Schaden unmittelbar einzutreten droht. Beispiel: Die Schlüssel wurden in einer Gaststätte entwendet, wo der Versicherungsnehmer bekannt ist, und deswegen damit zu rechnen ist, dass der Dieb den Standort des Fahrzeugs kennt. In einem solchen Fall ersetzt die Versicherung diese so genannten "Rettungskosten" für die Sicherung des Fahrzeuges.
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