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14.04.2009

Verlust des Autoschlüssels

Im Jahr 2007 wurden 16.502 kaskoversicherte Pkw als gestohlen gemeldet. Zwar sind Alarmanlagen, Lenkradschlösser oder elektronische Wegfahrsperren geeignete Mittel, den Dieben das Handwerk zu erschweren. Doch häufig wird die einfachste aller Vorsichtsmaßnahme vergessen: auf den Autoschlüssel aufzupassen. Denn wer aus Unachtsamkeit oder Leichtsinn den Originalschlüssel im Zündschloss stecken lässt oder verliert, dem nützt die beste Wegfahrsperre oder Alarmanlage nichts.

Ziehen Sie deshalb grundsätzlich den Autoschlüssel ab und verschließen Sie den Wagen, auch, wenn Sie sich nur kurz oder nicht weit entfernen, z. B. beim Bezahlen an der Tankstelle. Lassen Sie die Schlüssel in der Öffentlichkeit, beispielsweise in Restaurants, nicht unbeaufsichtigt liegen oder in der Jackentasche an der Garderobe hängen.

Im Urlaub: Lassen Sie die Autoschlüssel am Strand oder im Freibad nicht unbeobachtet. Bitten Sie gegebenenfalls eine andere Person, auf die Schlüssel aufzupassen. Alternative: wasserfester Schlüsselanhänger, den man sich um den Hals hängen kann.

Verschicken Sie Schlüssel nicht mit der Post oder werfen Sie sie nicht zur Übergabe in ungesicherte Briefkästen, zum Beispiel nach Geschäftsschluss bei einer Werkstatt. Übergeben Sie Autoschlüssel immer persönlich.

Beim Gebrauchtwagenkauf: Achten Sie darauf, dass alle Schlüssel des Wagens - Originale und Ersatzschlüssel - vorhanden sind und sie übergeben werden. Dokumentieren Sie den Verlust von Schlüsseln, damit Sie beim Verkauf des Wagens keine Probleme bekommen.

Wenn der Schlüssel weg ist...

Bei Autos mit elektronischer Wegfahrsperre sollten Sie sofort in eine Fachwerkstatt fahren, um dort den entwendeten oder verlorenen Schlüssel elektronisch sperren zu lassen.

Bei Fahrzeugen ohne elektronische Wegfahrsperre treffen Sie sofort entsprechende Sicherheitsvorkehrungen, zum Beispiel durch Schlössertausch. Nur so ist der Versicherungsschutz gewährleistet. Allerdings muss die Versicherung die damit verbundenen Kosten nicht erstatten. Ausnahme: Eine Ersatzpflicht besteht dann, wenn infolge des Schlüsseldiebstahls der Schaden unmittelbar einzutreten droht. Beispiel: Die Schlüssel wurden in einer Gaststätte entwendet, wo der Versicherungsnehmer bekannt ist, und deswegen damit zu rechnen ist, dass der Dieb den Standort des Fahrzeugs kennt. In einem solchen Fall übernimmt der Versicherer diese so genannten "Rettungskosten" für die Sicherung des Fahrzeuges.