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03.02.2009

Skibag & Co.: Welches Zubehör ist mitversichert?

Zubehörversicherung

In den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) findet man auch die "Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile", kurz Teileliste genannt. Hierin führen die Versicherer auf, welche Fahrzeug- und Zubehörteile in der Kaskoversicherung mitversichert sind.

Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind u.a. folgende Teile ohne Beitragszuschlag mitversichert, soweit sie im Fahrzeug eingebaut oder unter Verschluss gehalten oder mit dem Fahrzeug durch entsprechende Halterungen fest verbunden sind:

  • Dachträger für Fahrräder, Ski und Surfbretter
  • Schneeketten
  • Skihalterung
  • Anhänger-Vorrichtung
  • Gepäckträger (Dach)
  • Räder mit Winterbereifung (1 Satz)

Die komplette Teileliste finden Sie in den Unterlagen bzw. Allgemeinen Bedingungen Ihrer Kaskoversicherung.

Vorsicht hat Vorfahrt
Gut zu wissen, dass man gut versichert ist. Jede Menge Ärger und Nerven können Sie sparen, wenn Sie die Dachbox oder den Skiträger in Ruhe anbringen und ausreichend sichern. Tipp: Halten Sie noch einmal nach ein paar Kilometern Fahrt an und kontrollieren Sie die Befestigungen.