09.12.2010
Winterreifen und Schneeketten.

Autofahrer müssen immer mit "geeigneter Bereifung" unterwegs sein. Mit anderen Worten: Profiltiefe, Größe und Luftdruck sollten in Ordnung sein. Im Winter kann das auch heißen: rechtzeitig umrüsten auf Winterreifen. Sonst kann nach der Straßenverkehrsordnung ein Bußgeld drohen.
Keine Angst müssen Autofahrer aber wegen ihres Haftpflichtversicherungsschutzes haben. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen beispielsweise mit Sommerreifen einen Unfall verursacht, dessen Versicherung zahlt dem Unfallopfer den Schaden. Ist der Geschädigte ebenfalls mit ungeeigneter Bereifung unterwegs trifft ihn möglicherweise eine Mithaftung und er bekommt den Schaden unter Umständen nicht in voller Höhe ersetzt. Grundsätzlich richtet sich also der Haftungsanteil der Unfallbeteiligten danach, ob eine falsche Bereifung die Ursache für den Unfall war. Für den eigenen Versicherungsschutz durch die Vollkasko gilt: Wer sich grob fahrlässig verhält, zum Beispiel mit abgefahrenen Sommerreifen bei Schnee ins Hochgebirge fährt und einen Unfall verursacht, muss unter Umständen damit rechnen nicht die volle Entschädigungsleistung zu erhalten.
Fazit: Zur eigenen Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer raten die deutschen Versicherer jedem Autofahrer, sich rechtzeitig auf die kalte Jahreszeit einzustellen. Denn Winterreifen bieten durch ein spezielles Profil bei niedrigen Temperaturen und Schnee und Eis eine bessere Haftung als Sommerreifen und tragen dazu bei, die Sicherheit in der kalten Jahreszeit maßgeblich zu erhöhen.
Bei der Montage sollten Qualität, Alter und Zustand der Winterreifen sorgfältig unter die Lupe genommen werden. Winter- als auch Sommerprofile brauchen eine deutlich größere Profiltiefe als das gesetzlich geforderte Minimum von 1,6 mm. Insbesondere bei Winterreifen sollte eine Restprofiltiefe von 4 mm nicht unterschritten werden, damit Sicherheitsvorteile erzielt werden können.

In manchen Gebieten reichen Winterreifen allein für ein Höchstmaß an Sicherheit aber nicht aus. Dieses Verkehrszeichen (Zeichen 268, StVO) schreibt zwingend Schneeketten vor. Das heißt: Ab diesem Schild müssen an mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten angelegt werden - selbst wenn kein Schnee liegt. Die Vorschrift gilt für alle Reifentypen, gleichgültig ob Winter-, Allwetter- oder Ganzjahresreifen. Selbst Allradfahrzeuge müssen mit Schneeketten ausgerüstet sein, auf mindestens zwei Rädern einer Achse.
Fahrer, die keine Ketten dabei haben, müssen das Auto stehen lassen. Wer ohne Schneeketten unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld.
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