29.04.2009
Sturm, Gewitter, Hagel: Was zahlt die Versicherung?

Zieht ein Sturmtief über Deutschland hinweg, hinterlässt es oftmals seine Spuren auch an Autos: Herumfliegende Äste oder Hagelkörner zerbeulen die Karosserie, Dachziegel zerschlagen Windschutzscheiben oder Wassermassen fluten das Wageninnere. Doch welche Versicherung zahlt für diese Schäden?
Schäden, die durch Naturgewalten wie Sturm, Hagel oder Blitzschlag entstehen, sind durch Teil- und Vollkaskoversicherung abgedeckt. Dabei werden nicht nur die Schäden ersetzt, die der Sturm unmittelbar am Wagen verursacht, etwa durch Umkippen des Fahrzeuges. Die Versicherung kommt auch für Schäden auf, die durch umherfliegende Gegenstände, zum Beispiel Äste, angerichtet werden. Einen Verlust ihres Schadenfreiheitsrabatts brauchen Vollkaskoversicherte nicht zu befürchten; Sturmschäden werden als Teilkaskoschäden abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt.
Anders ist die Versicherungslage, wenn beispielsweise ein unachtsamer Fahrer gegen einen vom Sturm umgestürzten Baum prallt ? dann zahlt die Teilkaskoversicherung nicht. Nur die Vollkaskoversicherung ersetzt den selbstverschuldeten Schaden am eigenen Fahrzeug.
Wichtig: Sturmschäden werden in der Regel ab Windstärke 8 ersetzt, also wenn der Wind eine Geschwindigkeit von über 61 Kilometerstunden erreicht hat.
Wenn der Autobesitzer keine Kaskoversicherung abgeschlossen hat, geht er im Zweifel leer aus, es sei denn, er kann nachweisen, dass ein anderer für den Schaden verantwortlich ist. Lockern sich beispielsweise bei einem Sturm Dachziegel, kann unter Umständen der Hauseigentümer zur Kasse gebeten werden. Er muss im Streitfall nachweisen, dass das Dach regelmäßig kontrolliert wurde und in ordnungsgemäßem Zustand war. Gelingt ihm dieser Nachweis, haftet er nicht. Zu einem entsprechenden Urteil kam das Oberlandesgericht Düsseldorf (AZ: 22 U 76/02). In dem konkreten Fall konnte der Hausbesitzer nachweisen, dass ein vom ihm beauftragter Dachdeckerbetrieb das Dach alle drei Monate überprüft hatte. Damit sei er seiner Gebäudeunterhaltungspflicht nachgekommen. Die Schadenersatzklage eines Pkw-Halters, dessen Fahrzeug von einem Dachziegel beschädigt worden war, wurde deshalb abgewiesen.
Wird ein Pkw in Folge eines Gewitters oder einer Überschwemmung überflutet, kommt die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung für den Schaden auf. Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges. Dazu wird ein Gutachten erstellt, in das neben Alter und Laufleistung auch die Ausstattung einfließt. Nicht ersetzt wird die vereinbarte Selbstbeteiligung. In Teilkasko sind das meist 150 Euro. Wer eine Vollkaskoversicherung hat, braucht dabei keine Zurückstufung zu befürchten. Blitzschlag und Überschwemmung sind Teilkaskoschäden. Sie sind zwar in die Vollkaskoversicherung eingeschlossen, berühren aber deren Schadenfreiheitsrabatt nicht. Es wird auch nur der Teilkasko-Selbstbehalt von der Entschädigungssumme abgezogen und nicht der für die Vollkaskoversicherung.
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