16.03.2009
Weiche Tarifmerkmale: Versicherungsvertrag regelmäßig prüfen

- Vertrag prüfen: Sind auch die Kinder berechtigte Fahrer?
Sie haben gerade eine Garage für Ihren Pkw gemietet? Oder Sie haben einen neuen Job und fahren mit Ihrem Pkw dadurch im Jahr ein paar tausend Kilometer mehr? Ihre Tochter hat den Führerschein gemacht und möchte jetzt mit Ihrem Auto fahren? Dann sollten Sie Ihren Versicherungsvertrag vornehmen und nachsehen, ob die vereinbarten, so genannten "weichen" Tarifmerkmale noch korrekt sind.
Wenn sich die so genannten "weichen Tarifmerkmale" ändern, die in die Berechnung der individuellen Versicherungsprämie einfließen und vertraglich geregelt wurden hat dies Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis - und die Versicherungsprämie.
Beispiel: Ist im Versicherungsvertrag angegeben, dass der Halter das Auto ausschließlich alleine nutzt, darf er es nicht verleihen. Tut er dies trotzdem, riskiert er Vertragsstrafen. Wie diese aussehen können, ist in den Tarifbestimmungen, die jedem Kfz-Versicherungsvertrag beigefügt sind, nachzulesen.
In vielen Fällen verstoßen Versicherungsnehmer unbewusst gegen die Vertragsregelungen: Liegt der Vertragsabschluss schon viele Jahre zurück, können sich viele nicht mehr genau erinnern, was sie angekreuzt haben. In der Zwischenzeit sind die Kinder erwachsen geworden und haben einen Führerschein, wurde ein Haus gekauft oder hat sich die jährliche Kilometerleistung verändert.
Häufig wissen die Versicherungsnehmer nicht, dass es sich durchaus lohnen kann, dem Versicherer eine Änderung der weichen Tarifmerkmale zu melden. Wird der Wagen zum Beispiel neuerdings in der Garage geparkt, kann dies zur einer Senkung der Versicherungsprämie führen.
Deshalb, so raten die deutschen Versicherer, sollten Versicherungsnehmer in regelmäßigen Abständen die Modalitäten ihres Kfz-Versicherungsvertrages überprüfen, spätestens dann, wenn sich Wohn- oder Eigentumssituation oder familiäre Verhältnisse ändern. Wichtigste Änderung: wenn der Nachwuchs den Führerschein macht - sei es mit 17, was neuerdings unter bestimmten Umständen möglich ist, oder ganz normal mit 18 - und mit dem Fahrzeug der Eltern fahren möchte. Falls der Versicherer aktiv nach den aktuellen Daten fragt, sollten immer wahre Angaben gemacht werden. Denn Schummeln kann später teuer werden.
Weiche Tarifmerkmale:
- Garage: Wird der Wagen nachts regelmäßig in einer Garage oder auf einem abschließbaren Stellplatz geparkt?
- Fahrleistung: Wie hoch ist die voraussichtliche jährliche km-Fahrleistung?
- Altersklasse des Fahrzeuges: Wann wurde der Pkw erstmals auf den Versicherungsnehmer zugelassen?
- Fahrerkreis: Wird de Wagen nur vom Versicherungsnehmer und Pkw-Halter sowie seiner/ihrem in häuslicher Gemeinschaft lebendem (Ehe-)Partner/in gefahren?
- Alter der Fahrer: Haben der Versicherungsnehmer und alle Nutzer des Pkw das 23. Lebensjahr vollendet?
- Wohneigentum: Ist der Versicherungsnehmer im Besitz eines selbst bewohnten Hauses oder einer selbst genutzten Eigentumswohnung?
- Familie: Lebt der Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft mit einem Kind, das das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat?
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