Auto > Versicherung > Kfz-Versicherungen > Reiseversicherung > Soforthilfeversicherung

14.04.2009

Soforthilfeversicherung

Die Soforthilfeversicherung bietet Leistungen an, die oft auch durch die Krankenversicherung bzw. Rechtsschutzversicherungen oder Schutzbriefe abgesichert werden. Das Besondere ist, dass Sie dem Versicherten darüber hinaus schnelle und unbürokratische Hilfe am Reiseort bieten soll, so dass er gegebenenfalls schnellstmöglich die Rückreise antreten kann.

Die Soforthilfeversicherung übernimmt in der Regel folgende Leistungen:

  • Aktive Hilfe am Schadensort bei Krankheit, Unfall und Tod
  • Hilfe bei Verlust von Zahlungsmitteln und Strafverfolgung: Vermittlung von Anwalt und Dolmetscher
  • Bei Diebstahl von Reisegepäck wird ein Darlehen für die Beschaffung notwendiger Gegenstände gewährt
  • Beschaffung von Medikamenten, die am Urlaubsort nicht erhältlich sind. Allerdings müssen die anfallenden Kosten nach der Rückreise wieder erstattet werden.
  • Erstattung der Kosten für einen Rücktransport - auch bei einer Vorerkrankung des Versicherten
  • Informationen über medizinische Leistungen am Urlaubsort
  • Vermittlung zwischen deutschem Hausarzt und behandelndem Krankenhaus
  • Benachrichtigung der Angehörigen
  • Erstattung Reisekosten für einen Angehörigen, wenn der stationäre Aufenthalt länger als fünf oder zehn Tage dauert.
  • Vorleistung für stationäre Kosten
  • Abrechnung mit Dritten, die die Kosten für die stationäre Behandlung des Versicherten tragen
  • Übernahme der Kosten bis ca. 5.000 Euro, wenn nach einem Unfall ein Such- oder Rettungseinsatz erforderlich ist. Diese Kosten müssen nicht zurückerstattet werden.