28.04.2009
Reisegepäckversicherung
Auf Urlaubs- und Geschäftsreisen bewahrt die Reisegepäckversicherung vor finanziellem Schaden durch Verlust, Zerstörung und Beschädigung des Gepäcks. Versichert sind die persönliche Habe bei Diebstahl, Raub, Feuer, Transportmittelunfall, Unfall eines Versicherten. Ebenfalls geschützt sind Sie bei Sturm, Blitzschlag, Explosion sowie Überschwemmung und anderen Fällen höherer Gewalt - nicht jedoch bei Krieg und Beschlagnahme, Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen. Für Wertsachen wird in der Regel nur ein Anteil der Versicherungssumme ersetzt. Zu den Wertsachen zählen zum Beispiel Foto und Videoausrüstung, nicht aber Bargeld oder Dokumente.
Die Versicherungssumme muss dem Gesamtwert des Reisegepäcks entsprechen, sonst wird der Schaden nicht voll erstattet. Ersetzt wird der Zeitwert - der Betrag also, zu dem man neue Sachen gleicher Art am Heimatort kaufen kann, wobei man einen Abzug für Alter, Abnutzung und Gebrauch in Kauf nehmen muss.
Bei beschädigten Sachen werden die Reparaturkosten bezahlt. Ganz leer ausgehen, kann man bei bodenlosem Leichtsinn (grober Fahrlässigkeit), etwa bei unbeaufsichtigtem Abstellen des Koffers am Bahnhof oder Flughafen.
Sicherheit