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18.02.2009

Auslandsreisekrankenversicherung

Eine private Auslandsreise-Krankenversicherung schützt vor möglichen Kosten ambulanter und stationärer Behandlung im Ausland und übernimmt die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Hause. Finanziell geschützt sind Sie bei Krankheit während ihres Urlaubs nur in EU-Ländern, oder dem Europäischen Wirtschaftsraum zugehörige Länder (z.B. Island, Norwegen oder Liechtenstein) und in Ländern mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat (z.B. mit der Schweiz oder der Türkei). Hier gilt, die Kosten bei stationärer oder ambulanter Behandlung werden von den gesetzlichen Kassen in Deutschland nur Rahmen der Sozialversicherung des jeweiligen Landes übernommen. Das kann im Krankheitsfall auch zu einer Selbstbeteiligung führen.

Zudem besteht für einen medizinisch notwendigen Rücktransport über die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Und bei Fällen, in denen der Arzt den Versicherungsschutz der deutschen Kassen nicht anerkennt und ein Privathonorar verlangt, zahlt ihre Krankenkasse später nur den Satz, den sie auch im Inland tragen würde.

Für alle Länder, die kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben - z .B. die USA oder Kanada -  kommen die deutschen Krankenkassen nicht für Krankheitskosten auf, so dass Sie auch sehr hohe Behandlungskosten selbst tragen müssten.

Hinweis: Auch privat Versicherte sollten ihren Versicherungsschutz überprüfen: Schließt die deutsche Krankenversicherung einen Auslandsschutz für die Dauer der jeweiligen Reise ein? Ist ein Rücktransport mitversichert? Außerdem kann eine zusätzlich abgeschlossene Reisekrankenversicherung mögliche Selbstbehalte auffangen und die Beitragsrückgewähr sichern.

Tarife

  • Zeitlich befristete Police
    Für eine bestimmte Reise mit zuvor festgelegter Anzahl von Reisetagen.
  • Jahrespolice
    Für beliebig vielen Reisen innerhalb eines Jahres - meist dürfen die einzelnen Reisen jedoch nicht länger als sechs oder acht Wochen dauern. Dieser Tarif wird in der Regel auch als Familientarif angeboten.

Leistungen

  • Information über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung und Mitteilung über deutsch- und englischsprachige Ärzte
  • Ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen
  • Krankenhausaufenthalt, Kostenübernahmegarantien gegenüber dem Krankenhaus
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung
  • Arznei-, Heil- und Verbandsmittel
  • Medizinisch notwendiger Krankenrücktransport nach Deutschland
  • Überführungskosten bei Tod einer versicherten Person bzw. die im Ausland anfallenden Bestattungskosten.

Hinweis: Wer bereits krank in den Urlaub startet, hat keinen Versicherungsschutz. Für akute Krankheiten, die vor der Reise bestanden, leistet die Auslandsreise-Krankenversicherung nicht.

Neue Krankenversicherungskarte für Europa
Die Europäische Krankenversicherungskarte ersetzt seit 2004 den Auslandskrankenschein in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ist für alle Länder der EU sowie u.a. für Island, Liechtenstein, Norwegen, die Türkei und die Schweiz gültig. Die Karte erhalten Sie auf Anfrage bei ihrer Krankenversicherung kostenlos. Den bisher hierfür erforderlichen Auslandskrankenschein benötigen Sie für Reisen in diese Länder nicht mehr.