09.07.2012
Reiseversicherungen
Für einen sorgenfreien Urlaub gibt es eine Reihe an sinnvollen Reiseversicherungen, zum Beispiel die Reiserücktrittsversicherung oder die "Mallorca-Police", eine Zusatzversicherung für Mietwagen während des Urlaubs.
Die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung tritt finanziell für Sie ein, wenn Sie eine gebuchte Reise aus einem wichtigen und unvorhersehbaren Grund nicht antreten können. In diesem Fall erstattet die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung die Stornogebühren, die Ihnen der Reiseveranstalter in Rechnung stellt. Je nach Zeitpunkt der Reiseabsage können die Stornogebühren bis zu 100 Prozent des Reisepreises betragen.
Bei einer vorzeitigen Abreise ersetzt die Versicherung - wenn dies vereinbart ist - die Mehrkosten, die Ihnen durch den Abbruch der Reise entstehen (Reiseabbruchversicherung). Zusätzlich können Sie sich auch für den Fall absichern, dass Sie wegen einer vorzeitigen Rückreise bereits bezahlte Reiseleistungen nicht in Anspruch nehmen können.
Rücktrittsgründe für den Nichtantritt oder die Beendigung einer Reise können sein:
- Schwerer Unfall des Versicherten oder eines nahen Angehörigen
- Unerwartete schwere Erkrankung des Versicherten oder eines nahen Angehörigen
- Tod eines nahen Angehörigen
- Unverträglichkeit nach einer Impfung
- Unvorhersehbare Komplikationen bei einer Schwangerschaft
- Schwerer Schaden für den Versicherten durch Einbruch in die Wohnung, Brandstiftung, Feuer, Elementarereignis
- Unerwarteter Ausfall der Pflegeperson für einen pflegebedürftigen Angehörigen
Wenn Sie Ihre Reise - berechtigterweise - nicht antreten können oder abbrechen müssen, fällt für Sie je nach Versicherungsgesellschaft ein Selbstbehalt an. Müssen Sie die Reise wegen Krankheit absagen, beträgt die Selbstbeteiligung in der Regel 20 Prozent des Reisepreises.
Hinweis: Die Reiserücktrittskosten-Versicherung kann als Einzelversicherung oder im Paket und in der Regel nur bei Buchung der Reise eingekauft werden. Sie muss jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung abgeschlossen werden. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss in der Regel nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag, möglich.
Allgemeine Bedingungen für die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung finden Sie hier.
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