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15.04.2009

Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

Bei Streitigkeiten nach einem Verkehrsunfall und anderen Problemen, die Ihnen als Autofahrer oder Teilnehmer am Straßenverkehr - auch zu Fuß! - entstehen können, hilft die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Vor allem für Personen, die viel im In- und Ausland unterwegs sind, jedoch keine Vollkasko- oder Schutzbriefversicherung abgeschlossen haben, ist eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Gerade im Ausland sind Verkehrsunfälle wegen der unterschiedlichen Rechtslage, gravierenden Sprachschwierigkeiten oder Strafkautionen voller Tücken.

Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung hilft bei:

  • der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen
  • der Verteidigung von Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren
  • Führerschein-, Kfz-Steuer- und Kfz-Vertragsstreitigkeiten

übernimmt in der Regel folgende Leistungen:

  • Anwaltsgebühren bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme
  • Zeugengelder und Sachverständigenhonorare
  • Gerichtskosten
  • Kosten des Gegners, soweit Sie diese übernehmen müssen

Nicht versichert sind juristische Auseinandersetzungen bei Halte- und Parkverstößen sowie die Abwehr von Schadenersatzforderungen Dritter, wenn Sie einen Unfall verursacht haben sollen. Im genannten Fall ist es Aufgabe der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Der Versicherungsschutz ist personenbezogen und besteht für den Versicherungsnehmer als Halter, Eigentümer, Fahrer und Insasse seines Fahrzeugs, sowie als Fußgänger. Je nach Versicherung gilt der Verkehrsrechtschutz auch für alle berechtigten Fahrer und berechtigten Insassen aller auf den Versicherungsnehmer zugelassenen oder auf ihn versicherten Fahrzeuge.

Darüber hinaus bieten Versicherungsgesellschaften auch weitere Leistungspakete an:
Fahrerrechtsschutzversicherung: für Personen, die oft bzw. berufsbedingt mit nicht auf sie zugelassenen Fahrzeugen unterwegs sind, falls der Eigentümer/Halter der Fahrzeuge selbst keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat.

Die Familien-Verkehrsrechtsschutzversicherung umfasst auch den Ehegatten oder nichtehelichen Lebenspartner sowie minderjährige oder unverheiratete volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern sie noch in der Ausbildung sind.